Nachqualifizierung

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Nachqualifizierung

Unter Nachqualifizierung ist hier eine abschlussorientierte berufliche Qualifizierung gemeint, die es der Personengruppe "An- und Ungelernte" ermöglicht, auch nach Ablauf der üblichen Erstausbildungszeit noch einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben. Hierunter fallen auch Personen, die eine frühere Berufsausbildung nicht erfolgreich abgeschlossen haben oder Quereinsteiger in andere Berufsbereiche. Eine weitere Zielgruppe sind z.B. Personen, die im Ausland eine Ausbildung absolviert haben die in Deutschland nicht anerkannt oder gleichgestellt wird und die somit ebenfalls als An- bzw. Ungelernte gelten; insbesondere wenn der Abschluss in Drittstaaten erworben wurde. Nachqualifizierung ist nicht gleichzusetzen mit Bildungsangeboten wie "Aufqualifizierung" oder "Anpassungsqualifizierung" die i.d.R. darauf zielen, vorhandene Berufsabschlüsse in Bezug auf neue Anforderungen der Arbeitswelt zu aktualisieren.

Eine Nachqualifizierung kann sowohl (berufsbegleitend) von Beschäftigten als auch von Personen ohne Beschäftigung genutzt werden. Nachqualifizierung ist nicht als geregeltes Ausbildungsangebot in den Ordnungsmitteln wie Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung aufgenommen. Personen die eine Nachqualifizierung absolvieren werden auch nicht in die sog. "Lehrlingsrolle" (Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse) bei den Kammern eingetragen. Im Gegensatz zu einer Umschulung kann Nachqualifizierung unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.

Regionaler Praxisansatz:

Die Berliner Serviceagentur Nachqualifizierung (SANQ) hat im Rahmen des Programms "Perspektive Berufsabschluss" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) www.perspektive-berufsabschluss.de ein effizientes modulares Nachqualifizierungskonzept entwickelt und mit der IHK Berlin abgestimmt sowie bereits mit weiteren Berliner Kammern beraten. Mit einem sog. "Portfolio Nachqualifizierung" können Interessierte über einen individuellen Weg einen anerkannten Berufsabschluss über die sog. Externenprüfung (§ 45.2 Berufsbildungsgesetz bzw. § 37.2 Handwerksordnung)erreichen. Dabei können bereits vorhandene berufliche Erfahrungen in Praxis und Theorie zur Anrechnung kommen, auch wenn diese informell erworben wurden. Für besondere Zielgruppen sind Unterstützungsangebote wie z.B. integrierte (fach-)sprachliche Förderung für Migranten/-innen im Nachqualifizierungskonzept integriert.

Für Berufsbilder die nicht dem Zuständigkeitsbereich der Kammern sondern dem der Landesschulbehörden angehören (wie z.B. Erzieher/-in oder Altenpfleger/-in) versucht SANQ derzeit analoge Nachqualifizierungswege zu eröffnen.

Nach den in SANQ entwickelten Standards wurden in einem Netzwerk von Bildungsdienstleistern bereits modulare Nachqualifizierungsangebote für eine Reihe von Berufsbilder konzipiert und umgesetzt. Nach AZWV zertifizierte Angebote sind nach den Sozialgesetzbüchern II und III förderfähig. Weitere Förderung ist im Rahmen von ESF-Programmen oder durch Inanspruchnahme der Bildungsprämie des BMBF möglich. Die bisher entwickelten Bildungsangebote zur Nachqualifizierung werden am 26. Oktober 2010 auf der "1. Berliner Messe Nachqualifizierung" präsentiert. Weitere Informationen: www.sanq-berlin.de