Schulrecht allgemein: Unterschied zwischen den Versionen

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sowie die Kultusministerien verweisen
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http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=580
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=580
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===Schulpflicht im Sekundarbereich===
'''Frage'''
I am researching Vocational Training in Germany for the purpose of formulating a proposal for my school.
I cannot find anywhere precisely up to what age secondary education is compulsory, although I assume this to be 16.
The Hauptschule takes a student to year 9, after which year 10 is voluntary. I assume, however, that in any case after year 9 a student must continue somewhere to complete Secondary Level 1. However, the Hauptschule description does not actually state that further (vocational?) education is compulsory.
Nevertheless, under the heading of Berufsaufbauschulen reference is made to Berufsschulpflicht (English translation: part-time vocational training, whereas in fact the Berufsgrundbildungsjahr can be full-time). If all this refers to Hauptschule followed by Berufsgrundbildungsjahr and/or Duale Berufsausbildung (compulsory for how long – I guess 2 years?), then the text does not make that very clear to me.
'''Antwort'''
Unfortunately the system of vocational training in Germany is rather complicated and not exactly the same in the different Bundesländer, may be, this causes some uncertainty.
I am not quite sure, which document you refer to, I suppose that it is probably this one http://www.bmbf.de/pub/bildung_in_deutschland.pdf
Education in Germany : Basic structure of the education system of the Federal Republic of Germany
More detailed information is given in two other documents (see below) to which I refer in the following.
The Education System in the Federal Republic of Germany 2006 http://www.kmk.org/dossier/home00.htm
National dossier http://www.kmk.org/dossier/dossierinhalt.htm , drawn up by the Secretariat of the Standing Conference of the Ministers of Education and Cultural Affairs (Kultusministerkonferenz KMK) each year since 1993 as part of the Information Network on Education in Europe (EURYDICE).
http://www.trainingvillage.gr/etv/Upload/Information_resources/Bookshop/465/5173_en.pdf
Vocational education and training in Germany. Short description
By: European Centre for the Development of Vocational Training (Cedefop), the European Union's reference Centre for vocational education and training
Concerning compulsory education, see the following statements:
“Lower secondary level covers the age group of pupils between 10 and 15/16 years old and upper secondary level the pupils between 15/16 and 18/19 years old. Both age groups are required to attend school: the former full-time, the latter, 15- to 19-year-olds, generally parttime for three years or until they have reached the age of 18, unless they are attending a fulltime school” (KMK Dossier, 5.5, p. 106, http://www.kmk.org/dossier/secondary.pdf)
“Compulsory full-time education begins at the age of six and lasts nine years (or ten years, depending on the Land). After that young people who are no longer in full-time education must attend a part-time (vocational) school for three years. To simplify, in Germany compulsory education exists for persons aged 6-18 and for trainees in the dual system (even if they are over 18).“ (Cedefop, p. 22, http://www.trainingvillage.gr/etv/Upload/Information_resources/Bookshop/465/5173_en.pdf)
Differences between the Bundesländer, see:
“Specific legislative framework. Secondary schools providing general and vocational education Based on the Education Acts (R70, R72, R74, R76, R78, R81, R83, R85, R87-88, R90, R92, R98,
R100-102) and Compulsory Schooling Acts (R93) of the German Länder the school regulations known as Schulordnungen for schools providing general and vocational education contain detailed regulations covering the content of the courses as well as the leaving certificates and entitlements obtainable on completion of lower and upper secondary education.” (KMK-Dossier, 5.3, p. 104, http://www.kmk.org/dossier/secondary.pdf)
The systems of vocational education in the Bundesländer differ from each other and some types of school only exist in a few Länder. The following documents give an overview, but unfortunately most of the information is only available in German
http://www.bildungsserver.de/zeigen_e.html?seite=524
Types of school in vocational education
http://infobub.arbeitsagentur.de/bbz/modul1/modul_1_6.html
Schulabschlüsse - Bundesländer
In case additional information is required, you could contact the Kultusministerkonferenz KMK, see http://www.kmk.org/beruf/home1.htm
Berufliche Bildung im Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Email: berufsbildung@kmk.org


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Version vom 23. Juli 2008, 14:13 Uhr

Startseite > Themenbereiche > Schule > Schulrecht allgemein

Umziehen beim Sport, Unterrichtszeit

Frage

Gehört das Umziehen beim Sportunterricht zur Unterrichtszeit? Falls ja, wie viele Minuten sind am Anfang und am Ende der Stunde dafür eingeplant?

Antwort

Eine Auskunft zu rechtlichen Regelungen können wir leider nicht geben. Wir verweisen lediglich auf die online zugänglichen Quellen zum Schulrecht unter: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=72

Wie mit der Zeit zum Umziehen zu verfahren ist und ob es dafür eine schriftlich festgelegte Regelung gibt wird Ihnen die Schule sagen können. Oder Sie wenden sich an das zuständige Schulamt, wenn die Frage auf schulischer Ebene nicht zu klären ist. http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=4624


Lese- und Rechtschreibschwäche Erlaß, Niedersachsen

Frage

ich studiere an der Universität ... Lehramt für berufsbildende Schulen und befinde mich derzeitig im Prüfungssemester. Ich benötige dringend Informationen darüber, ob es in Niedersachsen noch den "LRS-Erlass" (Lese-und Rechtschreibschwäche) gibt. In einigen Büchern wird darauf hingewiesen, dass es einen solchen Erlass gegeben hat, dieser aber außer Kraft gesetzt wurden ist. Andere Bücher weisen wiederum darauf hin, dass dieser noch besteht. Für meine Prüfung wäre mir es natürlich wichtig, über die richtigen Informationen zu verfügen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir schnell helfen könnten. Meine konkret Frage lautet: Gibt es allgemein in Niedersachsen noch den LRS-Erlass und wie sieht die Situation an berufsbildenden Schulen aus?

Antwort

nach unseren Recherchen ist der LRS-Erlass des Landes Niedersachsen weiterhin in Kraft, vgl.

http://www.iflw.de/service/legasthenieerlass_niedersachsen.htm

http://www.legasthenie.net/start.php?&index=schule&subindex=niedersachsen

http://www.lrs-online.de/Infos/Wastun/LrsErlasse/lrserlasse.html

Zitiert sei aber aus den Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums: „Das Kultusministerium hat mit Erlass vom 19.04.2005 den Entwurf "Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen" in das Anhörungsverfahren gegeben. Die Anhörungsfrist endet am 03.06.2005.“, vgl. [1]. Auf dieser Seite finden sich auch der Text des Gesetzesentwurfs sowie Adressen von Kontaktpersonen im Ministerium, die Ihnen sicherlich weitere und verbindliche Auskünfte erteilen können.


Wechsel Realschule 7. Klasse

Frage

Mein Sohn möchte jetzt in der 7. Klasse im Halbjahr die Realschule wechseln, da er in der jetztigen Schule einige Probleme hat. Besteht die Möglichkeit? Gesetzlich? Was und vor allem in welchem Zeitraum muss ich was tun? Bitte um kurze Info.

Antwort

Da ich nicht weiß, aus welchem Bundesland Sie mir schreiben, empfehle ich Ihnen, folgenden Link auf dem Deutschen Bildungsserver zu besuchen:

http://www.bildungsserver.de/Landesbildungsserver.html

Hier finden Sie die Links zu den einzelnen Landesbildungsservern, die jeweils eine Schulberatung anbieten. Dort erhalten Sie detaillierte Auskünfte zu Ihren Fragen.


Hierarchie von Rechtsgrundlagen

Frage

bitte teilen Sie mir doch mit, wo ich Informationen zur Hierarchie und Verbindlichkeit, also auch Sanktionierbarkeit, von Ausführungsvorschriften, Erlassen oder Empfehlungen im Schulrecht finden kann.

Antwort

Wenn es um konkrete Fälle geht, kann Ihnen sicherlich das betreffende Kultusministerium eine Auskunft geben: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=580

Eine zentrale Informationsquelle zum Schulrecht ist auch folgendes Buch: Schulrechtskunde. Ein Handbuch für Praxis, Rechtsprechung und Wissenschaft. Die bibliographischen Angaben finden Sie unter: http://www.bildungsserver.de/lit_db/dld_set.html?FId=5671

In welcher Hierarchie die einzelnen Formen von Rechtsvorschriften zueinander stehen, kann ich Ihnen leider auch nicht sagen. Weitere Informationsquellen zu allgemeinen Fragestellungen der Rechtswissenschaften:

Virtuelle Fachbibliothek Recht: http://www.vifa-recht.de/index.html Juristisches Internetprojekt Saarbrücken http://www.jura.uni-sb.de/


Höchstanzahl von Klausuren, Oberstufe Nordrhein-Westfalen

Frage

Ich gehe in die 12. Klasse eines Gymnasiums in NRW und schreibe in den nächsten Wochen in einer Woche 3 Klausuren an 3 Tagen hintereinander und es gibt verschiedene Meinungen, ob das rechtens ist oder nicht. Ich kenne mich mit dem Schulgesetz leider nicht aus und weiß nicht genau, an wen ich mich wenden soll.

Meine Frage wäre, ob sie vllt. wüssten, ob das wirklich rechtens ist oder nicht!?

Antwort

Rechtliche Auskünfte können wir leider nicht geben. Die online verfügbaren Rechtsgrundlagen für die Schule sind zu finden auf der Seite http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schulrecht/index.html

Ob und, wenn ja, in welcher Vorschrift die Anzahl der Klausuren geregelt ist kann ich Ihnen nicht sagen. Dies müßte Ihnen aber der für die Oberstufe zuständige Lehrer sagen können. Vielleicht läßt sich ja auch mit den betreffenden Lehrern eine terminlich bessere Lösung finden.

Fragen zum Schulrecht können Sie auch an das zuständige Schulamt richten: http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/Service/AdressenSchule /Schulaemter/index.html


Förderung bei LRS, Hauptschule Baden-Württemberg

Frage

beim suchen über die Rechtslage zur Förderung meines Sohnes habe ich im Netz Ihre Adresse gesehen und eine Frage an Sie, die uns bisher niemand so genau beantworten konnte:

Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen, wozu eine Hauptschule in Baden Württemberg verpflichtet ist, eine Förderung von LRS Kindern zu gewährleisten (Rechtsanspruch).

Wenn Sie mir bei dieser Frage helfen könnten, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Antwort

Informationen zur Lese-Rechtschreibschwäche finden Sie auf den Seiten des Landesbildungsservers Baden-Württemberg http://www.schule-bw.de/lehrkraefte/beratung/beratungslehrer/probleme/lrs

hier besonders empfehlenswert: LRS - Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Legasthenie Baden-Württemberg eine Broschüre herausgegeben, in der das Thema LRS im Hinblick auf die weiterführenden Schulen reflektiert wird. Die Broschüre stellt verschiedene Diagnose- und Förderansätze vor und bietet praxisorientierte Hilfestellungen insbesondere für den präventiven Rechtschreibunterricht der Klassen 5 und 6.

Verordnungen zur Notenbildung und Leistungsbeurteilung Fördermaßnahmen Unterricht für spezielle Schülergruppen / Baden-Württemberg http://www.leu.bw.schule.de/bild/NotenVO.html

Rechte legasthener Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg, Stand Juli 2006 http://www.bvl-legasthenie.de/index.php?page=landesverbaende&subpage=baden -wuerttenberg

Die außer Kraft gesetzte Verordnung im alten Wortlaut finden Sie unter http://www.legasthenie-lvl-bw.de/sch_vv.htm


Übersicht Übergangsregelungen Grundschule - weiterführende Schule

Frage

aus aktuellem Anlass suche ich eine Übersicht über die Reglungen der einzelnen Bundesländer hinsichtlich des Übergangs von der Grundschule in die weiterführende Schule (benötigter Notendurchschnitt, verbindliche Lehrerempfehlung oder Elternwille). Meine Internet-Recherche nach einer einzigen Übersicht, in der die Regelungen zusammengefasst sind, ist bislang erfolglos geblieben. Auf Ihren Seiten habe ich bereits unter dem Stichwort "Schullaufbahnberatung" Links zu den einzelnen Kultusministerien gefunden. Ich suche jedoch, wie gesagt, eine zusammenfassende Übersicht, aus der die Regelungen der einzelnen Länder "auf einen Blick" hervorgeht.

Nun hoffe ich, dass Sie vielleicht eine entsprechende Quelle / Internetseite kennen, die die gewünschten Informationen enthält.

Antwort

Ein entsprechendes Dokument mit Übersichtsdarstellung findet sich bei der Kultusministerkonferenz:

http://www.kmk.org/schul/ueberg.htm (Stand der Informationsschrift: März 2006) Die Kultusministerkonferenz kann Ihnen dazu sicher auch weitere Auskünfte geben.

Die detaillierten Regelungen für die einzelnen Länder werden sich wahrscheinlich nur über die Kultusministerien recherchieren lassen.


Regelungen zu fachfremden Unterrichten

Frage

ich weiß nicht, ob ich mit dieser Anfrage bei Ihnen an der richtigen Adresse bin, aber ich wäre über jede Information dankbar, deswegen versuche ich es einfach mal.

Ich bin Lehramtsstudentin für Gymnsaium und Gesamtschule. Ich studiere die zwei Fächer Mathematik und Französisch und habe im letzten Semester Physik als drittes Fach hinzugenommen (aus Interesse sowie als Zusatzqualifikation). Nun habe ich aber festgestellt, dass es mir nicht möglich ist, diese drei Fächer in angemessener Zeit mit angemessenem Aufwand zu studieren.

Deswegen bezieht sich meine Frage auf "fachfremd unterrichten". Ich habe gehört, dass man als Lehrer sowieso bis zur achten Klasse fachfremd unterrichten darf. Ich möchte aber wissen, wo ich genaue und sichere Informationen dazu finde.

Wenn ich in Physik ein abgeschlossenes Grundstudium vorweisen kann, würde mich das qualifizieren, Physik am Gymnsaium zu unterrichten? Wenn ja, bis zu welcher Klasse (auch Oberstufe?) Ist es sehr sinnvoll, die Fachdidaktik Physik ebenfalls zu studieren?

Gibt es eine Adresse, unter der ich Informationen zu genau diesem Thema finden kann oder unterliegen solche Entscheidungen eher der entsprechenden Schulleitung der Schule an der ich später unterrichten werde?

Antwort

Am besten wenden Sie sich mit der Frage direkt an das entsprechende Kultusministerium: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=580 Informationsseiten zu diesem Thema konnte ich leider nicht finden.


Lehrereinstellung an Privatschulen

Frage

als Studentin der ... recherchiere ich gerade zum Thema Lehrereinstellungsverfahren in Deutschland. Leider fehlen mir noch Informationen zum Thema Privatschulen. Ist es richtig, dass Privatschulen selbstständig ihren Bedarf an Lehrkräften rekrutieren? Welche Rolle spielt dabei die Schulverwaltung / die Schulaufsicht? Wer garantiert, dass nur ausgebildetete Lehrkärfte an diesen Schulen unterrichten? Für eine kurze Beantwortung meiner Fragen oder aber eine Tipp für meine Recherche wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Antwort

für die allgemeinen rechtlichen, hier insbesondere schulgesetzlichen Bestimmungen der Lehrereinstellung - auch im Privatschulbereich - in den einzelnen Bundesländern empfehle ich Ihnen die beiden folgenden Seiten des Deutschen Bildungsservers:

Schulrecht http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=72

Bewerbung als Lehrerin oder Lehrer http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=518

Wie sich das Thema "Lehrereinstellung" auf Seiten der Privatschulen darstellt, könnten Sie auf der folgenden Homepage einsehen:

Bundesverband Deutscher Privatschulen e.V. www.privatschulen.de


Wahl und Abwahl des Schülersprechers

Frage

ich habe folgende Frage bezüglich der rechtlichen Situation des Amtes des Schülersprechers an unserem Gymnasium. Besteht die Möglichkeit den Schülersprecher, der ja Organ an der Schule ist, durch das SV-Team abzuwählen oder kann dies erst im nächsten Schuljahr beziehungsweise auf Wunsch von Schulleitung oder Versammlung der Schülerschaft geschehen? Ich hoffe auf eine BEantwortung dieser für mich wichitgen Frage

Antwort

Rechtliche Auskünfte können wir leider nicht geben. Die der Schülersprecherwahl zugrunde liegenden Regelungen und Wahlordnung müßten sich eigentlich über die Schulleitung oder einen Verbindungslehrer ermitteln lassen.

Die uns bekannten Rechtsquellen im Internet finden Sie unter http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=72

Möglicherweise kann auch die Landesschülervertretung Ihres Bundeslandes weiterhelfen http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=2115 In Rheinland-Pfalz finden man zum Beispiel eine Schulwahlordnung: http://www.lsvrlp.de/recht/


Versetzungsregelungen Schleswig-Holstein

Frage

ich habe eine Frage: Und zwar wiederhole ich gerade die 9.Klasse des Gymnasiums, jedoch war ich nicht sitzengeblieben, sondern wiederhole freiwillig. Somit hatte ich die Versetzung in die 10. Klasse. Ich gehe in Schleswig-Holstein auf das Gymnasium. Nun ist es aber so, dass meine Versetzung zu dem jetztigen Zeitpunkt ausgeschlossen ist. Von der einen Schule, auf der ich das letzte halbe Jahr war, hatte einen Brief an meine Mutter geschrieben, in dem stand, dass man nicht 2mal die selbe Klasse wiederholen darf, und ich mich so schnell wie möglich auf einer Realschule anmelden solle. Der Direktor der anderen Schule meinte jedoch, dass ich weil ich die Versetzung in die 10.Klasse schon einmal geschafft habe, nicht sitzen bleinen kann, in diesem Jahr. Was davon stimmt nun? Ich bitte um schnelle Antwort.

Antwort

Rechtliche Auskünfte können wir leider nicht geben. Informationen zum Schulrecht in Schleswig-Holstein finden Sie beim Landesbildungsserver: http://www.lernnetz-sh.de/index.php?id=10

Die Versetzung an Gymnasien ist zum Beispiel geregelt in der Landesverordnung für Gymnasien http://sh.juris.de/sh/GymVersV_SH_P1.htm

Den Fall klären können müßte das zuständige Schulamt: http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/MBF/Information/Bildung/Schulamt.html


Erwähnung von freiwilligen Kursen im Zeugnis, Oberstufe

Frage

ich habe Frage. Ich mache demnächst in Niedersachsen mein Abitur. Nun wollte ich etwas nachfragen. Ich habe 4 Deutschkurse belegt und mich freiwillig für den Jahrbuchkurs unserer Schule gemeldet. Dieser Kurs könnte einen 5 Deutschkurs darstellen oder einen schlechten ersetzen. Es ist aber kein normaler Kurs wie Geschichte oder Politik sondern eher als AG. Ich habe diesen Kurs gewählt, da dieser mir interessant erschien. Nach einiger Zeit merkte ich, dass ich diesen "Jahrbuchkurs" nicht einbringen würde und bin habe einfach so mitgemqacht um die Seiten zu gestalten, aber nicht mit dem Hintergrund diesen im Zeugnis stehen zu haben. Es ist kein offizieller Kurs, es wurde nur gesagt dass wir den Kurs einbringen können, wenn wir wollen. Es steht er im Zeugnis, obwohl ist den Kurs nicht angerechnet haben möchte da ein weiter Schüler 4 Wochen vor Ende des Kurses gegangen ist und dieser kein Vermerk im Zeugnis hat. Ich habe voher angekündigt dass ich diesen Kurs freiwiliig gemacht habe und nicht angerechnet haben möchte. Trotzallem ist er im Zeugnis. Nun wollte ich fragen, ob ich darauf bestehen kann, dass dieser Kurs aus dem Zeugnis gestrichen wird. Geschichte habe ich 4 Semster belegt und werde nur 2 ins Abitur einbringen, sind offizielle Kurse aber der Jahrbuchkurs nicht.

Antwort

Rechtliche Auskünfte können wir leider nicht geben. Rechtsvorschriften für die Oberstufe in Niedersachsen finden Sie auf der Seite http://www.mk.niedersachsen.de/master/C3012283_N304184_I579_L20_D0.html

sowie über das Vorschrifteninformationssystem: http://www.lexonline.info/lexonline2/live/voris/index_0.php

Beraten kann Sie auch der für die Oberstufe zuständige Lehrer an Ihrer Schule. Alternativ können Sie sich auch an die Landesschulbehörde wenden: http://www.mk.niedersachsen.de/master/C6796711_N6985436_L20_D0_I579.html


Verbeamtung mit Schwerbehinderung

Frage

ich habe folgende Frage, vielleichtt können Sie mir diese beantworten:

Wenn nachweislich eine Schwerbehinderung vorliegt, kann man dann als Grundschullehrerin verbeamtet werden? Oder wird Altersgrenze von 35 für eine Verbeamtung nach hinten verschoben?

Falls Sie mir nicht helfen können, ist es dann möglich, mir eine weitere "Anlaufstelle" zu nennen?

Antwort

Am besten wenden Sie sich mit der Frage entweder an das zuständige Kultusministerium http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=580

oder an Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft http://www.gew.de/Startseite.html Verband Bildung und Erziehung http://www.vbe.de/index.php?id=13 Deutscher Beamtenbund http://www.dbb.de/

Informationen zum Behinderten- und Sozialrecht: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1011 Behindertenbeauftrage der Bundesländer: http://behindertenbeauftragter.de/index.php5?nid=80&Action=home


Abkürzung für Verordnung, Hessen

Frage

ich möchte für eine Arbeit gerne aus der "Verordnung über die sonderpädagogische Förderung in Hessen" zitieren. Wie lautet die richtige Abkürzung dieser Verfassung?

Antwort

Die Verordnung finden Sie beim hessischen Kultusministerium: http://www.schulrecht.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=6c71b577a05da00b098df824d88464e9

Eine Abkürzung scheint es nicht zu geben. Im Zweifel fragen Sie am besten direkt beim Kultusministerium nach.


Befreihung vom Sportunterricht an der Berufsschule

Frage

Ich weiß zwar nicht so recht ob Sie für solche Fragen zuständig sind, aber ich versuchs trotzdem einmal.

Es geht darum, dass ich im September eine zweite Ausbildung beginnen werde und mich würde interessieren, ob ich mich nicht eventuell vom Sportunterricht befreien lassen kann. Habe da mal was gehört dass sowas möglich wäre.

Vielleicht noch eins: Die 1. Lehre war in Rheinland-Pfalz, die 2. fange ich in ... (Baden-W.) an (falls das eine Rolle spielen sollte...)

Für Antworten oder entsprechende Internetlinks wäre ich sehr dankbar, ich vermute einfach mal dass Sie als Bildungsserver davon etwas Ahnung haben.

Antwort

Rechtliche Auskünfte können wir leider nicht geben. Informationen zum Schulrecht in BW finden Sie unter http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=738

Die Schulpflicht ist im Schulgesetz geregelt. Genaue Auskünfte kann Ihnen sicherlich das zuständige Schulamt geben. http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=4624


Verbindlichkeit von Schullaufbahnempfehlungen

Frage

gibt es eine aktuelle Übersicht, in welchen Bundesländern die Empfehlung der Grundschule für die Wahl der weiterführenden Schule bindend ist oder wo zusätzliche Testverfahren durchlaufen werden müssen? Wenn ja, wo?

Antwort

Eine Liste der Bundesländer, in denen die Empfehlung der Grundschule für die Wahl der weiterführenden Schule bindend ist, können wir Ihnen auf dem DBS leider nicht anbieten. Umfangreiche Informationen zum Thema Schullaufbahnberatung finden Sie jedoch unter http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=401

Die Landesbildungsserver aller Bundesländer finden Sie aufgelistet unter http://www.bildungsserver.de/Landesbildungsserver.html. Ggf. erhalten Sie bei den einzelnen LBS detaillierte Auskunft zum Procedere der Wahl der weiterführenden Schule.


Höchstgrenze Klassenstärke Grundschule Rheinland-Pfalz

Frage

unsere Tochter wird eingeschult. Es sollen 2 Klassen mit je 30 Kinder gebildet werden.

Gibt es eine Höchstgrenze bzw. was können wir als Elten tun, damit eine 3. Klasse gebildet wird ?

Antwort

Eine genaue Auskunft dazu können wir leider nicht geben. Ich vermute, daß die Klassenstärke im Schulgesetz oder der Grundschulordnung geregelt ist. Leider nennen Sie nicht Ihr Bundesland, aber über die Seite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=72 finden Sie die im Internet vorhandenen Quellen zum Schulrecht. Zu den rechtlichen Grundlagen informiert auch das zuständige Schulamt: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=4624

Auskünfte kann Ihnen möglicherweise auch der Grundschulverband geben: http://grundschulverband.de/ Weitere Ansprechpartner sind die Elternverbände: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=403 Dort hat man vielleicht Erfahrungen mit ähnlichen Situationen und kann entsprechende Hinweise geben.

2. Antwort

Unter http://leb.bildung-rp.de/ finden Sie ein umfangreiches Beratungsangebot für Eltern von Schulkindern in Rheinland-Pfalz, das interessant für Sie sein dürfte.

Ausführliche Informationen über Aufbau und Struktur des Primarbereiches finden Sie unter http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=558 auf dem Deutschen Bildungsserver.

Mit der Frage, was Sie unternehmen müssen, um die Bildung einer dritten Klasse zu bewirken, wenden Sie sich bitte an den Landesbildungsserver Rheinland-Pfalz, den Sie unter http://bildung-rp.de/ erreichen.


Anrechnung von Ausbildungszeiten für Praktikum Fachoberschule Niedersachsen

Frage

vielleicht können Sie mir in der Sache weiterhelfen. Ich möchte an der Berufsschule die Fachoberschule besuchen. Ich habe meine bis Dato 7-monatige Berufsausbildung bei einem Lebensmitteldiscounter gestern abbrechen müssen. Kann mir diese Zeit als Praktikum im ersten Jahr der FOS angerechnet werden? Wo finde ich die gesetzliche Regelung für Niedersachsen?

Antwort

Zu Informationen zum niedersächsischen Schulrecht gelangen Sie über die Seite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=746

Informationen zur Fachoberschule in Niedersachsen: http://www.mk.niedersachsen.de/master/C26616_N12332_I579_L20_D0.html

Auskünfte zu möglichen Anrechnungszeiten kann Ihnen entweder die betreffende Fachoberschule selbst oder die Landesschulbehörde geben: http://www.mk.niedersachsen.de/master/C6796711_N6985436_L20_D0_I579.html


Vorzeitiges Abgangszeugnis Wirtschaftsgymnasium

Frage

unser Sohn ist zur Zeit an einem privaten Wirtschaftsgymnasium in Klasse 12. Da er zu den 2/3 der Klasse gehört, die im Fach Mathematik 0 Punkte, maximal 1 Notenpunkt in diesem Halbjahr erhalten, haben wir den Schulvertrag gekündigt. In den restlichen Fächern hat er zwar gute Noten, aber wir als Eltern denken, dass es besser ist, wenn er die Schule vorzeitig verlässt, da ja auch Gespräche mit der Schulleitung bzw. dem Fachlehrer zu keiner anderen Lösung geführt haben. Wir haben die Schule um ein Abgangszeugnis mit dem Stand der Noten zum 30. Juni gebeten. Die Schulleitung verweigert uns dies, mit der Begründung, dass noch bis zum 10. Juli Arbeiten geschrieben werden können. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns über die rechtliche Situation aufklären könnten.

Antwort

Rechtliche Auskünfte können wir leider nicht geben. Im Internet zugängliche Quellen zum Schulrecht haben wir auf der Seite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=72 zusammengestellt. Zur Rechtslage kann Ihnen sicherlich das zuständige Schulamt eine Auskunft geben. http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=4624


Unbedenklichkeitsbescheinigung Latinum Hamburg Niedersachsen

Frage

ich möchte im Herbst gerne mein Latinum machen. Die Prüfung hiervor soll in Hamburg stattfinden, da dort auch mein Intensivkurs erfolgen wird. Nun benötige ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, damit ich diese Prüfung machen kann, denn ich lebe ja in Niedersachsen. An wen genau kann ich mich damit wenden und welche Unterlagen werden dafür benötigt?

Antwort

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von der für den Wohnort zuständigen Schulbehörde oder dem Kultusministerium ausgestellt. Siehe auch: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/bildung-sport/bildung-schule/beratung/schulinformationszentrum/service/team-a/ergaenzungspruefung-latein-griechisch.html

Landesschulbehörde Niedersachsen: http://www.mk.niedersachsen.de/master/C6796711_N6985436_L20_D0_I579.html


Benotungskriterien Realschule Rheinland-Pfalz

Frage

meine Tochter besucht die 5.Klasse einer Realschule in RLP. Leider habe ich den Endruck, dass die Zensurenvergabe willkürlich passiert. Ein kleines Beispiel: in einem Test hatte sie 6,5 Punkte - bis 7 Punkte gab es die Note 3, ab 6 Punkte gab es die Note 4 - Sie bekam eine 4 statt einer 3 minus. Wonach muss entschieden werden? In Sport hatte sie auf der Grundschule nur 1er und 2er Noten. Sie ist sehr sportlich und auch in verschiedenen Vereinen sehr aktiv (Judo, Tennis, Schwimmen). Jetzt, auf der Realschule erhält sie nur noch die Noten 4,5 und 6. ??? Daher meine Frage: Gibt es gesetzlich festgelegte Benotungs-kriterien, wenn ja, wo kann man diese Nachlesen? Wenn Nein, wonach beurteilen die Lehrer?

Antwort

Rechtliche Auskünfte können wir leider nicht geben. Informationen zum Schulrecht in Rheinland-Pfalz finden Sie über die Seite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=748

Zu den Richtlinien der Notenvergabe müßte Ihnen die Schule bzw. die einzelnen Fachlehrer Auskunft geben können. Ein weiterer Ansprechpartner wäre das zuständige Schulamt: http://www.bildungsserver.de/db/mlesen.html?Id=10751

Beraten kann Sie möglicherweise auch der Landeselternbeirat: http://leb.bildung-rp.de/


Schulbefreiung in Bayern

Frage

Ich möchte Sie bitten mir zwei Fragen zu beantworten zum Thema SCHULBEFREIUNG: Was steht wo im Bayrischen Schulgesetz zum Thema Schulbefreiung? Wo, bei welche Behörde können wir einen Antrag auf Schulbefreiung stellen?

Antwort

Rechtliche Auskünfte können wir leider nicht geben. Informationen zum bayerischen Schulrecht finden Sie auf der Seite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=739

Die zuständige Behörde kann Ihnen sicherlich die Schule nennen. Oder Sie wenden sich direkt an das zuständige Schulamt: http://www.km.bayern.de/km/asps/schulamt.asp


Rechtsgrundlagen Schulsozialarbeit

Frage

Mein Name ist.... Ich bin Studentin an der Pädagogischen Hochschule ... und schreibe gerade meine Zulassungsarbeit. Diese handelt von dem Umgang mit traumatisierten Kindern in der Schule. In einem Teil meine Zula möchte ich die rechtlichen Grundlagen von Lehrern und Schulen darstellen. Das bedeutet konkret inwieweit dürfen Lehrer und Schulen handeln, wenn ein Verdacht oder eine Tat wie z.B. sexueller Missbrauch oder Verwahrlosung usw. vorliegt. Es wäre sehr schön, wenn sie mir da helfen könnten.

Antwort

Informationen zu schulrechtlichen Quellen im Internet finden Sie auf der Seite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=72 zusammengestellt.

Auskünfte zur Handhabung in den einzelnen Bundesländern können Ihnen sicherlich auch die Schulämter geben: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=4624 Dort ist meist auch ein schulpsychologischer Dienst angegliedert. Informationen und Adressen zur Schulpsychologie finden Sie auch unter http://www.schulpsychologie.de/index.htm

Quellen zur Literatursuche finden Sie unter: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=27


Teilnahme Elternvertreter an Klassenkonferenz, Baden-Württemberg

Frage

ich bin ein gewählter Elternvertreter einer Klasse. Habe ich dadurch die Möglichkeit, oder gar das Recht, an einer Klassenkonferenz teilzunehmen ?

Antwort

Rechtliche Auskünfte können wir leider nicht geben. Im Internet vorhandene Quellen zum Schulrecht in Baden-Württemberg finden sie über die Seite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=738

Genaue Auskünfte kann Ihnen die Schule selbst, das zuständige Schulamt oder der Landeselternbeirat geben: http://www.leb-bw.de/


Berechnung Note Fachhochschulreife, Beeinflussung durch Berufsabschlußzeugnis

Frage

ich habe im ... den schulischen Teil der Fachhochschulreife mit einem Durchschnitt von 3,3 erworben. Im Anschluss daran begann ich eine Ausbildung, die ich mit einem Abschluss von 1,7 und einem IHK-Schnitt von 88 Punkten erwarb. Nun habe ich mein Zeugnis über die Fachhochschulreife mit einem Durchschnitt von 3,3 erhalten.

Werden das IHK-Zeugnis und das Berufsabschlusszeugnis bei der Berechnung des Durchschnitts gar nicht beachtet? Mein Klassenlehrer in der Berufschule hat mich darauf hingewiesen, dass ich mir auf jeden Fall ein Zeugnis über die Fachhochschulreife ausstellen lassen soll, da ich mit meinem Berufsabschlusszeugnis meinen Schnitt anheben könnte!?!

Antwort

Rechtliche Auskünfte können wir leider nicht geben. Im Internet vorhandene Quellen zum Schulrecht finden Sie über die Seite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=72 In der entsprechenden Rechtsgrundlage für die Fachhochschulreife sollten auch Angaben zur Notenberechnung und zum Zeugnis enthalten sein. Vielleicht kann Ihnen auch Ihr Klassenlehrer die Quelle nennen, auf die er sich beruft.

Eine Auskunft zur Notenberechnung und Berücksichtigung weiterer Zeugnisse müßte Ihnen das zuständige Schulamt geben können.


Sprachförderung Grundschule, vorzeitige Einschulung

Frage

Anfang des Jahres wurde meine Tochter, ein KANN-KIND, in einer Schule getestet auf Schulfähigkeit.

Diese wurde bei diesem Einschulungstest festgestellt, allerdings hat sie ein logopädisches Problem (ist wegen diesem seit fast 1 Jahr auch in Behandlung, zunächst 1 x, nun 2 x wöchentlich). Also wurde der Antrag auf Eingliederung in eine Sprachförderklasse gestellt. Durch einen dummen Fehler wurde diese Anmeldung leider nicht weitergeleitet.

Nun war ich heute bei der Schulärztin, die meinte, ich solle noch 1 Jahr warten und KANN-KINDER KÖNNTEN AUCH KEINE SPRACHFÖRDERUNG IN EINER GRUNDSCHULE (SPRACHFÖRDERKLASSE) erhalten.

Die zuständige Sprachschule meinte jedoch, DOCH, dies wäre auf Antrag möglich. Die zuständige "Wohnort-Grundschule" meinte wiederum nicht. Nun wüßten wir gerne, was stimmt??????????????? Bitte dringend um Rückmeldung auf unsere Frage: KANN ein KANN-KIND in eine SPRACHFÖRDERKLASSE kommen oder nicht? Bitte dringend um baldmöglichste Rückantwort.

Antwort

Wir selbst sind keine Behörde oder Juristen. Rechtsauskünfte können wir daher leider nicht geben sondern lediglich auf die in den Bundesländern zuständigen Behörden verweisen. Das zuständige Schulamt sollte eine verbindliche Auskunft zu dieser Frage geben können: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=4624

Möglicherweise kann Ihnen auch die Elternvertretung Rat und Unterstützung anbieten: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=403


Unterricht durch Eltern bei Auslandsaufenthalt

Frage

Ihre Emailadresse habe ich von einer Webseite der GEW, bei der auf das Sabbatjahr eingegangen wird. Dazu habe ich eine Frage: Falls wir für ein ganzes Jahr ins Ausland gehen, was wird dann aus unserem schulpflichtigen Kind (2.Klasse). Dürfen wir es selbst unterrichten, da wir beide Lehrer sind?

Antwort

ich bin leider kein Experte in Fragen Sabatjahr. Kinder im schulpflichtigen Alter sind im Aufenthaltsland unterrichts- oder schulpflichtig. Wenn in einem Land (wie in Deutschland) eine Schulpflicht besteht werden die Kinder dort eine Schule (doeffentliche, private deutsche Schule) besuchen muessen, besteht jedoch "Unterrichtspflicht", so koennen Sie die Kinder - mit Nachweis - auch selbst uinterrichten; es kann, je nach Land und Gesetz aber sein, dass bestimmte Faecher (auch Sprache!) vorgeschrieben sind. Die Botschaft des entsprechenden Landes kann Ihnen Auskunft geben, wenn es sich nicht um ein sehr exotisches Land handelt, gibt es zu seinem Schulsystem sicher auch Literatur zumindest in Englisch, auch im Internet. Suchen Sie z.B. im Deutschen Bildungsserver www. bildungsserver.de

Auch eine Kombination aus auch dortiger Schule (ist immer auch eine Bereicherung) und Unterricht durch Sie sollten Sie bedenken!

2. Frage

Bei unserem Auslandsaufenthalt handelt es sich eher um eine Reise im Wohnmobil, bei der wir uns in mehreren Ländern aufhalten werden. An sich planen wir, die Dauer des Aufenthalts in den einzelnen Ländern von den Umständen abhängig zu machen, also je nachdem wie wohl wir und die Kinder uns fühlen. Da die Eltern meines Mannes schon sehr betagt sind, kann es auch durchaus sein, dass wir zwischendurch immer wieder 1-2 Monate in Deutschland verbringen, aber es macht bestimmt keinen Sinn, unsere 7-Jährige jedesmal von der Schule ab- bzw. wieder anzumelden. Ich denke, es müsste doch eine Regelung geben, nachdem man seine Kinder in so einem Fall selbst unterrichten kann, besonders wenn man selbst Pädagoge ist. Wissen Sie, wer letztendlich das letzte Wort hat? Ist es der Kultusminister des jeweiligen Bundeslandes (wir wohnen in Bayern - Hilfe!!!), oder gibt es eine einheitliche Regelung für Deutschland, z.B. nachdem GEW oder Philologenverband schon Erfahrungen damit gemacht haben?

2. Antwort

die rechtliche Lage in Bayern ist mir nicht bekannt. Ich vermute, dass die Erstentscheidung beim Schulleiter, die Letztentscheidung beim Bayerischen Kultusministerium liegt. Ich rate Ihnen sich bei einer bayerischen Lehrergewerkschaft, sei es BLLV oder GEW zu erkundigen, da ich vermute, dass diese schon Erfahrungen haben werden. Ansonsten gibt es sehr selten Schulrechtsexperten ausserhalb der behoerden.


Mitsprache von Eltern und Kinder bei Klassenzusammensetzung

Frage

wir diskutieren derzeit im rahmen eines stadtkindertagesstättenbeirates bzw. schulelternrates die frage, ob und wenn ja in welcher form die wünsche der kinder/eltern bei der zusammenstellung der 1. klasse berücksichtigung finden sollen/können. können sie mir hinweise o. dgl. geben wo ich dazu etwas finde ?!

Antwort

zu dem Thema "Übergang Kindergarten – Grundschule" hat der Deutsche Bildungsserver eine umfangreiche Seite mit vielen Hinweisen zusammengestellt: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1863

Außerdem könnten Sie folgende Seiten zum Thema Elternmitwirkung und Elternvertretung interessieren:

Elternmitwirkung/-vertretung in Kindertagesbetreuung: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1859

Mitwirkung von Eltern, Schülern und Lehrern: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=555

Elterninformationen in den Ländern der Bundesrepublik (regionale Server, gezielt nach den einzelnen Bundesländern zu durchsuchen): http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=848

Ein guter Ansprechpartner für Ihr Anliegen könnte auch der bundesweit agierende Grundschulverband - Arbeitskreis Grundschule e.V. (GSV) sein, dessen Kontaktdaten Sie hier finden:

http://www.bildungsserver.de/instset.html?Id=1632


Regelung zur Anzahl der Klassenarbeiten in der Grundschule

Frage

Ich habe eine Frage bzgl. der Anzahl der Klassenarbeiten in der Grundschule, speziell Klasse 5.

Die Angaben der Verwaltungsvorschrift Klassenarbeiten vom 19. Juli 2006 weichen von denen der Grundschulverordnung vom 1. August 2003 ab. Bsp: Anzahl der Mathearbeiten in Kl. 5 3-4 Verwaltungsvorschrift Klassenarbeiten bzw. verbindlich 4 laut Grundschulverordnung.

Meine Frage: Gibt es eine Regelung, welche Quelle nun verbindlich ist? Wonach richte ich mich?

Antwort

Rechtliche Auskünfte können wir leider nicht geben. Wenn Ihnen die Schule in dieser Frage nicht weiterhelfen kann, wenden Sie sich am besten an das zuständige Schulamt http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=4624 oder das Kultusministerium: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=580


Zensuren Englisch Grundschule

Frage

ich habe gelesen, dass in Niedersachsen ab diesem Schuljahr Zensuren für Englisch an der Grundschule eingeführt werden. Nun wüsste ich gern, ob das in allen Bundesländern so gehandhabt wird. Können Sie mir darüber Auskunft geben?

Antwort

Über eine Übersicht zur Praxis der Notengebung in den Bundesländern verfügen wir nicht. In diesem Fall müssen Sie sich an die einzelnen Kultusministerien wenden: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=580


Grundlagen der Bewertung für Französisch am Gymnasium

Frage

Koennten Sie mir bitte zum Folgenden Auskunft geben? Wie werde die schriftlichen Leistungen an Gymnasien fuer das Fach Franzoesisch bewertet? Ich interessiere mich vor allem fuer die 10. Klasse Gymnasium. Gibt es da je nach Bundesland unterschiedliche Vorschriften? Kann man die einsehen (z.B. online)? Kann sich das Lehrerkollegium einfach auf Kriterien einigen?

Antwort

Bei der Kultusministerkonferenz findet man nur die Einheitilichen Prüfungsanforderungen für das Abitur. Bezüglich der Bewertungsgrundlagen für Französisch 10. Klasse Gymnasium in den Bundesländern müssen Sie sich direkt bei den einzelnen Ministerien kundig machen.

In Baden-Württemberg findet man zum Beispiel online Verwaltungsvorschriften für die Notengebung: http://www.leu.bw.schule.de/bild/NotenVO.html und beim Landesbildungsserver Informationen zu den Prüfungen: http://lbsneu.schule-bw.de/unterricht/faecher/franz/pruefungen

Weitergehende Informationen müßten Sie direkt erfragen. Die im Internet bereit gestellten Informationen können sich in den Bundesländern unterscheiden.

Informationsquellen zum Bildungsrecht: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=72 Kultusministerien: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=580 Landesbildungsserver: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=450

Vielleicht kann Ihnen auch noch der Gesamtverband Moderne Fremdsprachen und die Vereinigung der Französischlehrerinnen und Französischlehrer (VdF) weiterhelfen: http://www.gmf.cc/html/franzosisch.html


Regelungen zur Versetzung

Frage

Momentan besuche ich die 11.Klasse eines Gymnasiums in Niedersachsen, wahrscheinlich werde ich sie nicht schaffen. Könnte ich in anderen Bundesländern eine Nachprüfung machen? oder würde ich dort normal versetzt??? in Niedersachsen, wurde mir gesagt, ginge es nicht!

Antwort

es ist möglich, dass dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird. Sie müssten sich mit Ihrem Anliegen also an die einzelnen Landesbildungsserver wenden, die Sie aufgelistet auf dem DBS unter http://www.bildungsserver.de/Landesbildungsserver.html finden. Sie finden dort auch Ansprechpartner, die Ihnen weiterhelfen können.


Nachholen des Abiturs nach nichtbestandener Abiturprüfung

Frage

Ich habe mein Abi zum zweiten mal nicht bestanden. Auf dem Abangszeugnis steht: Das Abtitur kann nicht wiederholt werden. Meinten die damit gleich oder nie mehr. Ich habe dazu nichts gefunden, ausser das es an er gymnasialen Obestufe eine Höchstverweildauer gibt. Was heisst das? Heisst das, dass man nach einer Pause auch wieder neu starten kann? Ich habe inzwischen eine Berufsausbildung und berufserfahrung von drei Jahren nach meiner zweiten abgechlossenen Ausbildung. Ich möchte das Abi nochmal in einer Abendschule oder ähnliches machen, kann ich das?

Antwort

Bildungsabschlüsse über den Zweiten Bildungsweg nachzuholen ist in jedem Bundesland etwas anders geregelt. Auf der Internetseite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=4479 finden Sie nach Bundesländern sortiert Informationen dazu. Noch mehr Fragen und Antworten rund um Weiterbildung und dem Zweiten Bildungsweg finden Sie in der Infobörse des Deutschen Bildungsservers http://wiki.bildungsserver.de/infoboerse/index.php/Weiterbildung Es empfiehlt sich evtl. auch eine Weiterbildungsberatungsstelle direkt vor Ort aufzusuchen und sich zu den verschiedenen Möglichkeiten beraten zu lassen. Ein Verzeichnis von Weiterbildungsberatungsstellen nach Bundesländern sortiert finden Sie unter http://www.iwwb.de/beratung/ Auch eine Anfrage bei ihrem örtlich zuständigen Schulamt könnte zu Ihren Fragen hilfreich sein. Ein Verzeichnis von Schulämtern ebenfalls nach Bundesländern sortiert finden Sie unter http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=4624


Verordnung Sonderpädagogische Förderung in Niedersachsen

Frage

können Sie mir sagen, ob die Ausführungen der Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) (Schleswig-Holstein) auch für das Land Niedersachsen Gültigkeit haben?

Antwort

Rechtsgrundlagen zur Sonderpädagogik in Niedersachsen finden Sie über die Seite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1429 bzw. http://www.mk.niedersachsen.de/master/0,,C26680_N304199_L20_D0_I579,00.html Verordnungen aus Schleswig-Holstein dürften dort keine Gültigkeit haben.


Berechtigung zum Übergang auf das Gymnasium

Frage

ich benötige Hilfe im Fall meiner Tochter. Sie wird auf dem Ganzjahreszeugniss die oben benannte Empfehlung erhalten, jedoch scheint das Gymnasium damit ein Problem zu haben. Müssen sie meine Tochter mit dieser Empfehlung nicht aufnehmen? Da evtl. nicht genügend Plätze frei sind? Wie steht dies rechtlich?

Antwort

leider kann ich Ihnen keine verbindliche Rechtsauskunft geben. Welche Begründung führt das Gymnasium denn für die Verweigerung der Aufnahme an? Nähere Auskunft hierzu kann in jedem Fall das für Sie zuständige Kultusministerium geben. Da ich nicht weiß, aus welchem Bundesland Sie mir schreiben, schicke ich Ihnen anbei den Link zur Liste sämtlicher Bildungsserver in Deutschland, die nach Bundesländern geordnet ist. http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=274 Sie finden dort jeweils auch Ansprechpartner, die Ihnen weiterhelfen können.


Grundlagen für Bewertung nach Hauptschulschlüssel auf einem Gymnasium

Frage

Mein Sohn besuchte in Deutschland die Hauptschule und seit einem Jahr das Deutsche Gymnasium in .... Er schreibt die gleichen Klassenarbeiten( gym.Schwierigkeitsgrad ) bewertet wird in dem man einfach eine Aufgabe weglässt oder eine Note höher stuft nach Hauptschuleschlüssel. Gibt es Links die mir diese Vorgehensweisen besser veranschaulich machen? Wie läuft die Bewertung nach Hauptschulschlüssel? Welche Richtlinien zur Bewertung gibt es?

Antwort

Unter http://www.bildungsserver.de/db/mlesen.html?Id=14418 finden Sie das Auslandsschulverzeichnis der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen des Bundesverwaltungsamtes. Bei dieser Stelle erhalten Sie auch nähere Auskünfte zu Ihren Fragen.


Wandererlass Sachsen-Anhalt

Frage

ich bin als GS-Lehrerin in Sachsen-Anhalt tätig und suche den Wandererlass für SA. Leider kann ich ihn nirgends finden. Ich möchte wissen wie viele Tage mir im Schuljhar für Ausflüge, Klassenfahrt, Unterrichtsgänge...zur Verfügung stehen. Ich würde mich sehr freuen, wenn sie mir helfen können.

Antwort

Folgendes Dokument konnte ich zu Schulwanderungen finden:

Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten http://www.mk-intern.bildung-lsa.de/Bildung/er-schulfahrten.pdf

zu finden auf der Seite Gesetze, Verordnungen und Erlasse für den Bereich Bildung http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=7256

Ansonsten kann ich Sie für weitere Auskünfte nur an das zuständige Schulamt oder das Kultusministerium verweisen.


Regelungen zur Organisation des Englischunterrichts

Frage

Realschule Baden-Württemberg, eine neunte Klasse hat drei von vier Wochenstunden des Hauptfaches Englisch hintereinander. Aber dies ist nicht genug, die Stunden bilden den Wochenabschluss am Freitag. Gibt es keine Verordnung oder Richtlinie, an die sich eine Lehrkraft in Vorbereitung auf die Abschlussprüfung in der bevorstehenden 10 Klasse mehr mit den flüssigen Sprachgebrauch und den auf mehren Tagen mit abrufbaren Teilen verteilen des Unterrichts halten sollte?

Antwort

Bei rechtlichen Fragestellungen können wir leider nicht weiterhelfen. Ich kann Sie bei Fragen zur Gestaltung des Fremdsprachenunterrichts lediglich an das zuständige Schulamt http://www.bildungsserver.de/db/mlesen.html?Id=35140 oder das Kultusministerium verweisen http://www.km-bw.de/

Informationen zu den Schulfächern finden Sie auf der Seite http://www.km-bw.de/servlet/PB/-s/12396xyc981lq16i00mm9sp0dn1f1bs7h/menu/1208483/index.html?ROOT=1146607 Die schulrechtlichen Regelungen finden Sie über die Seite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=738


Genehmigungen für Erhebungen in Schulen

Frage

Ist es möglich eine Auflistung zu erhalten, in welchen Bundesländern eine Genehmigung des Kultusministeriums für eine Erhebung in Schulen vorliegen muss bzw. notwendig ist? Meines Wissens ist beipielsweise in Bayern allein das Einverständnis des Schulleiters nötig, um eine solche Erhebung durchzuführen; und auch in Nordrhein-Westfalen wäre dies so möglich.

Antwort

Leider liegen Auflistungen in der von Ihnen gewünschten Form nicht auf dem Bildungsserver in gebündelter Form vor, Sie müssten sich also in den einzelnen Kultusministerien durchfragen. Die Homepages sämtlicher Kultusministerien finden Sie auf dem DBS unter http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=580, unter den jeweiligen Links finden Sie weitere Ansprechpartner, an die Sie sich wenden können.


Zulassung von Schulbüchern mit Werbung

Frage

Ich habe den Auftrag zu recherchieren, wie bei der Genehmigung von Schulbüchern mit enthaltener Werbung verfahren wird. Da wir vornehmlich Bücher für die berufliche Bildung verlegen, kommt es oft vor, dass auf Maschinen und Geräten die Firmennamen zu lesen sind. Können Sie mir Auskunft darüber geben, wie mit dieser Art von "Werbung" das Genehmigungsverfahren abläuft? Können Sie mir einen Ansprechpartner nennen, der mit detailliert darüber Auskunft geben kann?

Antwort

Am besten wenden Sie sich direkt an die Kultusministerien, da diese für die Genehmigung von Schulbüchern zuständig sind: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=580 Dort wird man Ihnen die entsprechenden Verordnungen zu Schulbüchern und Lehrmitteln nennen können.

Quellen zu zugelassenen Lernmitteln und Schulbüchern http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=522

Quellen zum Schulrecht http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=72


Schulbauvorschriften Baden-Württemberg

Frage

Da ich im Internet leider keinerlei Bauvorschriften für Grundschulen in Baden- Württemberg finden kann- nur die von Bayern-, wende ich mich mit der Bitte an Sie, mir möglicher weise Material zu diesem Thema zu kommen zu lassen oder mir einen Link zu schicken auf dem ich genaue aktuelle Angaben zu diesem Thema finden kann.

Antwort

Informationen zum Schulbau in Baden-Württemberg mit den aktuellen Schulbauförderungsrichtlinien finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums unter http://www.km-bw.de/servlet/PB/-s/19bwmn11w3xl4imqfu3f1k50yzcsns3i6/menu/1185400/index.html Weitere Auskünfte kann Ihnen das Ministerium geben.


Praktikumsordnung Fachhochschulreife Nordrhein-Westfalen

Frage

Ich habe meinen schulischen Teil der Fachhochschulreife an der gymnasialen Oberstufe absolviert. In einigen Bundesländern muss man ein Praktikum machen um den praktischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben. Wie ist es in Nordrhein-Westfalen? Ich würde sehr gerne Kommunikationsdesign studieren und bin dabei mich zu informieren.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir nun die Nordrhein-Westfalichen Praktikumsrichtlinienen zuschicken könnten.

Antwort

Informationen zum Praktikum für die Fachhochschulreife in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter:

Fachhochschulreife in NRW http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/Praktikumsordnung/index.html Text der Praktikumsordnung http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/Praktikumsordnung/Praktikumsordnung.pdf

Weitere Auskünfte kann Ihnen das Schulministerium NRW geben.


Regelungen zu Krankheit und Klassenarbeiten, Bremen

Frage

Wenn ein Schulkind über eine Woche krank ist, aber zur Geschichtsarbeit (1. Tag nach der Krankheit) wieder zur Schule gehen kann, dann fällt das Ergebnis dieser Schularbeit nicht so gut aus. Wie wird dieses in der Schule geregelt. Gibt es für die Schülerin eine Kranheitsbonus in der Arbeit, eine Nacharbeit oder gibt es ein Referat für die Schülerin. Ist dieser Fall überhaupt geregelt?

Antwort

Welche Regelungen (Schulordnung, Verordnung oder Erlaß) in diesen Fällen vorgesehen sind, müßten Ihnen die Klassenleitung oder die Schulleitung sagen können. Auskünfte kann ggf. auch das zuständige Schulamt geben.

Informationen zum Schulrecht in Bremen: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=742


Regelungen zur Facharbeit, Rheinland-Pfalz

Frage

Ich interessiere mich für eine Unklarheit zum Thema Facharbeit. An meiner Schule ist es möglich eine Facharbeit zu schreiben. Dazu muss man sich spätestens bis zu einem Stichtag anmelden. Dieser Tag ist so gelegt, dass dem Schüler vor dem Abgabetermin (ohne Ferien) genau die maximale Bearbeitungszeit zur Bearbeitung der Facharbeit zur Verfügung bleibt. Wenn man sich bis zu diesem Tag nicht für eine Facharbeit angemeldet hat, besteht, nach Aussage der MSS-Leitung unserer Schule, nicht mehr die Möglichkeit eine Facharbeit zu schreiben, auch wenn man einen betreuenden Fachlehrer hätte und man die kürzere Bearbeitungszeit bis zum Abgabetermin in Kauf nimmt. Die MSS-Leitung einer anderen Schule (gleiches Bundesland) behauptet jedoch, diese Möglichkeit würde durchaus noch bestehen!

Deshalb wollte ich fragen, was denn der Fall ist und ob es vor dem Abgabetermin (welchen man natürlich nicht überschreiten darf) eine spätesten Anfangstermin vor dem Abgabetermin in Form eines solchen Stichtages gibt/geben darf?

Antwort

Leider können und dürfen wir keine Auskünfte zu rechtlichen Regelungen erteilen. Die Frage sollte sich eigentlich mit den Lehrern bzw. der Schulleitung klären lassen. Vielleicht gibt es ja eine schriftliche Regelung zur Facharbeit, ich konnte allerdings beim Landesbildungsserver Rheinland-Pfalz nur allgemeine Informationen finden: http://gymnasium.bildung-rp.de/gymn-oberstufe-abitur.html In den Informationsbroschüren zur Oberstufe ist von einer Bearbeitungszeit von 12 Wochen und spätestem Abgabetermin für die Arbeit 6 Wochen vor Ende des Halbjahres 12/2 die Rede.

Ggf. können Sie auch beim Schulamt nachfragen. Den zuständigen Sachbearbeiter können Sie über die Seite http://addinter.service24.rlp.de/cgi-bin-inter/schulen1.mbr/auswahl ermitteln.


Recht auf Kopie eines sonderpädagogischen Gutachtens, Nordrhein-Westfalen

Frage

Haben die Eltern ein Recht auf eine Kopie des sonderpädagogischen Gutachtens (Förderschule NRW)?

Antwort

Rechtliche Auskünfte kann und darf der Deutsche Bildungsserver leider nicht geben. Fragen und Antworten zum Sonderpädagogischen Förderbedarf finden Sie beim Schulministerium NRW: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Schulformen/Foerderschulen/FAQSonderpFoerderung/index.html Dort gibt es auch die Rubrik "Welche Rechte haben die Eltern?"

Den Text der Verordnung AO-SF finden Sie unter der Adresse http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/AO_SF.pdf

Sie können sich mit der Frage auch noch an die Ansprechpartner für den Bereich Förderschule der Bezirksregierung Düsseldorf wenden: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/BezRegDdorf/hierarchie/themen/Schule_und_Kultur/F__rderschulen/index.php


Schulsponsoring Spendenquittung

Frage

wir haben auf Ihrer Seite mit Interesse die Veröffentlichungen zum Sponsoring an Schulen gelesen. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der sich mit der Betreuung von Schülerfirmen beschäftigt. An uns ist folgendes Problem heran getragen worden: Arbeitet an einer Schule eine Schülerfirma und erhält diese Sponsorengelder bzw. Spenden, ist dann der Direktor der Schule, bzw. ein vom ihm Beauftragter, berechtigt Spendenquittungen auszustellen?

Antwort

In dieser Frage kann ich Ihnen leider auch nicht weiterhelfen. Eigentlich müßte das zuständige Kultusministerium dazu Auskunft geben können oder ggf. die Finanzbehörden.

Für NRW konnte ich eine allgemeine Handreichung zu Schulsponsering finden: http://www.partner-fuer-schule.nrw.de/download/sponsoring/schorlemmer_helmut.pdf

Vielleicht kann man Ihnen auch beim Portal Schule Wirtschaft weiterhelfen: http://www.portal-schule-wirtschaft.de/


Transparenz Notenschlüssel Niedersachsen

Frage

Unser Sohn besucht die Grundschule in Niedersachsen. Da es bei den Klassenarbeiten sehr wenig Transparenz gibt und ich mich wiederholt über die Notengebung gewundert hatte, legte ich den Notenschlüssel meiner Tochter (Gymnasium) für verschiedene Arbeiten aus der Vergangenheit zugrunde. Resultat: Hätte die Lehrerin nach diesem Notenschlüssel benotet, so hätte unser Sohn regelmäßig mindestens eine Note besser erhalten. Nun zu folgenden Fragen: 1. Haben wir einen Anspruch auf mehr Transparenz? 2. Muss der Lehrer den entsprechenden Notenschlüssel mitteilen? 3. Habe ich einen Anspruch auf Mitteilung welche Note es bei wieviel Punkten gibt und wieviel Gesamtpunkte es bei den jeweiligen Aufgaben gab?

Die Notengebung ist nicht nachvollziehbar, da die Lehrerin lediglich die erreichten Punkte an die jeweiligen Aufgaben schreibt und unter die Arbeit die Punktezahl schreibt, die der Schüler erreicht hat. So kann man nur durch mühsames Hinterfragen erfahren, wieviele Punkte es gesamt gab und ab wieviel Punkten es welche Note gab. Auch das habe ich bisher bei keinem unserer älteren Kinder zuvor erlebt.

Antwort

Eine rechtliche Beratung oder Auskunft können wir leider nicht anbieten. Die schulrechtlichen Regelungen für Niedersachsen finden Sie über die Seite http://www.mk.niedersachsen.de/master/C385394_N12409_L20_D0_I579.html Weiterführende Informationen zur Grundschule: http://www.mk.niedersachsen.de/master/C5052461_N304122_I579_L20_D0.html

Auskünfte zur Notenvergabe kann Ihnen die Schule selbst oder das zuständige Schulamt geben. Zunächst sollten Sie mit der Schule bzw. der betroffenen Lehrerin das Gespräch suchen und die mangelnde Transparenz problematisieren und nach Lösungswegen suchen. Vielleicht auch gemeinsam mit anderen Eltern.

Beratung erhalten Sie auch bei den Elternvertretungen in Niedersachsen: http://www.landeselternrat.niedersachsen.de/ http://www.elternrat-niedersachsen.info/index.cfm


Teilnahmepflicht Klassenfahrt ins Ausland

Frage

von einer Freundin musste ich jetzt erfahren, dass sich ihre Tochter im Rahmen des Englischunterrichtes der 8. Klasse eine Englandfahrt beteiligen muss. Es handelt sich dabei laut der Lehrer um einen festen Bestandteil des Englischunterrichtes und gehört zum Pflichtprogramm. Nun meine Frage: Ist angesichts der hohen Kosten diese Fahrt nun wirklich ein Muss oder kann in der Zeit dieser Reise auch eine andere Klasse besucht werden?

Antwort

Rechtliche Auskünfte können und dürfen wir nicht geben. Internetquellen zum Schulrecht finden Sie über die Seite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=72 Regelungen zu Klassenfahrten finden Sie entweder im Schulgesetz oder speziellen Verordnungen und Erlassen des betroffenen Bundeslandes. Die Schule, das zuständige Schulamt oder das Kultusministerium können Ihnen gegebenenfalls die entsprechenden Rechtsquellen nennen und auch eine Auskunft zur Teilnahmepflicht bzw. Möglichkeiten der Befreiung geben.

Beraten kann Sie sicherlich auch die Elternvertretung in Ihrem Bundesland: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=403


Regelungen Zurückstellung Schulbesuch

Frage

ich arbeite an meiner Dissertation zum Übergang vom Kindergarten in die Grundschule. Momentan suche ich nach einer detaillierten Zusammenstellung der Regelungen aller Bundesländer zur Zurückstellung von Kindern vom Schulbesuch, also von der Schulpflicht. Wissen Sie, wo solch eine Synopse zu finden ist?

Zur vorzeitigen Einschulung von Kindern konnte ich Herrn Achim Keil "Beginn der Schulpflicht und vorzeitige Einschulung: ein Vergleich der landesgesetzlichen Regelungen" recherchieren.

Antwort

eine Synopse zum u.g. Forschungsgegenstand habe ich im Deutschen Bildungsserver leider nicht zur Verfügung.

Vielleicht können Sie bei den folgenden wissenschaftlichen Einrichtungen Unterstützung erhalten:

1.) Forschungsprojekt "ponte": ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt zum Übergang Kindergarten Grundschule in verschiedenen Bundesländern: http://www.ponte-info.de/

oder über das 2.) Staatsinstitut für Frühpädagogik Wissenschaftlicher Mitarbeiter Wilfried Griebel (Schwerpunkt Übergänge)

Tel.: +49 (0)89/99825-1955 E-Mail: Wilfried.Griebel@ifp.bayern.de

oder über das 3.) Deutsche Jugendinstitut- Abteilung Kinderbetreuung Nockherstr. 2 81541 München Sekretariat: schweikl@dji.de <schweikl@dji.de>


Schulärztliche Untersuchung, Schulfähigkeit, Hessen

Frage

Ich werde meine Examensarbeit zum Thema "Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule" demnächste beginnen und habe diesbezüglich einige Fragen an Sie. ich hoffe, dass Sie sie mir beantworten können.

Ist es in Hessen so geregelt, dass sich jedes Kind einer schulärztlichen Untersuchung vor der Einschulung unterziehen muss?? Oder regeln das die Schulen, so wie sie es möchten??

Und wie ist das mit den Schulfähigkeitsuntersuchungen?? Sind die auch "Pflicht"???

Sind das überhaupt zwei verschiedene Untersuchungen (Schulärztliche Untersuchung und Schulfähigkeitstest)?

Antwort

vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Detail beantworten kann ich Ihre Frage nicht, aber Sie finden Informationen zum Thema Übergang Kindergarten-Grundschule bei uns auf der Seite: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1863 Speziell zu Hessen: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=2726 Informationen des Kultusministeriums: http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=77e6fc2e2bc21f74428ffe236b97cdfc

Sollten Sie damit nicht weiterkommen, kann Ihnen das Kultusministerium sicher eine Auskunft geben. Ich hoffe, die Angaben helfen Ihnen weiter und wünsche viel Erfolg für die Examensarbeit.


Regelungen Schulprogramm

Frage

ich wurde mit meiner Suche auf Ihrer Seite leider nicht fündig. Ich werte in meiner Diplomarbeit Hamburgs Schulprogramme aus und suche Informationen zur gesetzlichen Regelung in den anderen Bundesländern. Wie ist der aktuelle Stand zur Einreichung von Schulprogrammen? Gibt es da eine Übersicht, auf die sie mich verweisen können?

Antwort

Auf eine entsprechende Übersicht kann ich Sie leider nicht verweisen. Auf der Seite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=72 finden Sie eine Zusammenstellung der schulrechtlichen Quellen im Internet.

Ansonsten kann ich Sie nur auf die Einrichtungen der Länder, die sich mit Schulentwicklung/Schulqualität befassen http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=5079 http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=4439 sowie die Kultusministerien verweisen http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=580


Schulpflicht im Sekundarbereich

Frage

I am researching Vocational Training in Germany for the purpose of formulating a proposal for my school.

I cannot find anywhere precisely up to what age secondary education is compulsory, although I assume this to be 16.

The Hauptschule takes a student to year 9, after which year 10 is voluntary. I assume, however, that in any case after year 9 a student must continue somewhere to complete Secondary Level 1. However, the Hauptschule description does not actually state that further (vocational?) education is compulsory.

Nevertheless, under the heading of Berufsaufbauschulen reference is made to Berufsschulpflicht (English translation: part-time vocational training, whereas in fact the Berufsgrundbildungsjahr can be full-time). If all this refers to Hauptschule followed by Berufsgrundbildungsjahr and/or Duale Berufsausbildung (compulsory for how long – I guess 2 years?), then the text does not make that very clear to me.

Antwort

Unfortunately the system of vocational training in Germany is rather complicated and not exactly the same in the different Bundesländer, may be, this causes some uncertainty. I am not quite sure, which document you refer to, I suppose that it is probably this one http://www.bmbf.de/pub/bildung_in_deutschland.pdf Education in Germany : Basic structure of the education system of the Federal Republic of Germany

More detailed information is given in two other documents (see below) to which I refer in the following.

The Education System in the Federal Republic of Germany 2006 http://www.kmk.org/dossier/home00.htm National dossier http://www.kmk.org/dossier/dossierinhalt.htm , drawn up by the Secretariat of the Standing Conference of the Ministers of Education and Cultural Affairs (Kultusministerkonferenz KMK) each year since 1993 as part of the Information Network on Education in Europe (EURYDICE).

http://www.trainingvillage.gr/etv/Upload/Information_resources/Bookshop/465/5173_en.pdf Vocational education and training in Germany. Short description By: European Centre for the Development of Vocational Training (Cedefop), the European Union's reference Centre for vocational education and training

Concerning compulsory education, see the following statements:

“Lower secondary level covers the age group of pupils between 10 and 15/16 years old and upper secondary level the pupils between 15/16 and 18/19 years old. Both age groups are required to attend school: the former full-time, the latter, 15- to 19-year-olds, generally parttime for three years or until they have reached the age of 18, unless they are attending a fulltime school” (KMK Dossier, 5.5, p. 106, http://www.kmk.org/dossier/secondary.pdf)

“Compulsory full-time education begins at the age of six and lasts nine years (or ten years, depending on the Land). After that young people who are no longer in full-time education must attend a part-time (vocational) school for three years. To simplify, in Germany compulsory education exists for persons aged 6-18 and for trainees in the dual system (even if they are over 18).“ (Cedefop, p. 22, http://www.trainingvillage.gr/etv/Upload/Information_resources/Bookshop/465/5173_en.pdf)

Differences between the Bundesländer, see:

“Specific legislative framework. Secondary schools providing general and vocational education Based on the Education Acts (R70, R72, R74, R76, R78, R81, R83, R85, R87-88, R90, R92, R98, R100-102) and Compulsory Schooling Acts (R93) of the German Länder the school regulations known as Schulordnungen for schools providing general and vocational education contain detailed regulations covering the content of the courses as well as the leaving certificates and entitlements obtainable on completion of lower and upper secondary education.” (KMK-Dossier, 5.3, p. 104, http://www.kmk.org/dossier/secondary.pdf)

The systems of vocational education in the Bundesländer differ from each other and some types of school only exist in a few Länder. The following documents give an overview, but unfortunately most of the information is only available in German

http://www.bildungsserver.de/zeigen_e.html?seite=524 Types of school in vocational education

http://infobub.arbeitsagentur.de/bbz/modul1/modul_1_6.html Schulabschlüsse - Bundesländer

In case additional information is required, you could contact the Kultusministerkonferenz KMK, see http://www.kmk.org/beruf/home1.htm Berufliche Bildung im Sekretariat der Kultusministerkonferenz Email: berufsbildung@kmk.org