Infoboerse:Urheberrechte beachten

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Keine unerlaubte Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material!

Urheberrechtlich geschütztes Material darf ohne Einwilligung der Rechteinhaber in diesem Bildungsserver-Wiki nicht verwendet werden. Text- oder Bildbeiträge, die unter begründetem Verdacht stehen, Urheberrechte oder Verwertungsrechte zu verletzen, können ohne Rücksprache aus der Wiki-Datenbank entfernt werden.

Fremdes Text- und Bildmaterial darf unter folgenden Bedingungen verwendet werden

  • Texte und Lichtbildwerke (§2 UrhG [D]; Art. 2 URG [CH]; §2 URhG [A]), deren Urheber seit 70 Jahren oder länger tot ist (§64 UrhG [D]; Art. 29 URG [CH]; §60 UrhG [A]).
  • Das Werk eines Autors ist ausdrücklich als Public Domain bzw. gemeinfrei zur Nutzung freigegeben. Befugt zur Freigabe sind entweder der Urheber des Werkes selbst - nicht ein Dritter, der die Erlaubnis zur Veröffentlichung (Verwertungsrechte) hat -, oder der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte, wenn dies nachgewiesen wird.
  • Das betreffende Werk oder Teile daraus werden ausdrücklich unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation – und damit beispielsweise in diesem Bildungslexikon oder auch zur Verwendung in der Wikipedia – für die Weiternutzung zur Verfügung gestellt.
  • Bilder, Musik und Töne unter einer Creative Commons-Lizenz, die gewerbliche Nutzung und Bearbeitung einschließt, dürfen auch in diesem Bildungsserver-Wiki verwendet werden. Wenn die Lizenz die Nennung der Autoren vorschreibt, müssen diese auf der Bild- bzw. Datei-Beschreibungsseite genannt werden.
  • Weitere Erläuterungen zur Verwendung freier Lizenzen wie GNU FDL und Creative Commons werden unter Infoboerse:Lizenzbestimmungen gegeben.

Urheberrecht und freie Lizenzen

  • Die Veröffentlichung in einem Wiki ist notwendig mit einer Lizenzierung unter einer freien Lizenz wie der GNU Lizenz für Freie Dokumentation oder Creative Commons verbunden. Der Urheber eines urheberrechtlich geschützten Werkes (Text, Bild, Ton) hat in der Regel kein Einverständnis erteilt, sein Werk unter einer solchen freien bzw. Copyleft-Lizenz weiter zu nutzen.
  • Für den Fall, dass Teile eines urheberrechtlich geschützten Werkes oder Textes in einen Text des Wiki-Bildungslexikons übertragen werden sollen - wobei dies nach Möglichkeit vermieden werden sollte -, muss beim Urheber bzw. Rechteinhaber eine Genehmigung zur Veröffentlichung unter den Lizenzen entweder der GNU FDL oder bei erstmalig in diesem Wiki veröffentlichten Texten vorzugsweise der Creative Commons Lizenz eingeholt werden.
  • Unter Voraussetzung der genannten Lizenzierungsarten erfordert eine Übernahme von Bildern die explizite Nennung der Quelle und des Autors sowie der Lizenz. Der Quellennachweis kann auf der jeweiligen Bildbeschreibungsseite durch das Setzen eines Links auf die Bildquelle und gegebenenfalls auf die Homepage bzw. Benutzerseite (z.B. von Wikipedia) des Autors/Urhebers gegeben werden.

Urheberrechtsverletzung festgestellt?

  • Das Wiki-Bildungslexikon weist seine Autoren auf allen Bearbeitungsseiten darauf hin, kein Material zu verwenden, das Urheberrechten Dritter unterliegt, und versucht, im Rahmen des Möglichen Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass urheberrechtlich geschütztes Material nicht sofort als solches erkannt wird. Als Urheberrechtsverletzung angezeigtes Material wird umgehend vom Server gelöscht.
  • Sollten Sie eine Urheberrechtsverletzung bemerken bzw. der Rechteinhaber von urheberrechtlich geschütztem Material sein, das ohne Ihre Genehmigung in die Wiki-Infoboerse kopiert wurde, wenden Sie sich bitte per Mail an mailto:blees@dipf.de . Damit einer Urheberrechtsverletzung nachgegangen werden kann, sollte in der Mail das fragliche Material in der Wiki-Infoboerse genau bezeichnet (bitte URL angeben) und die betroffene Publikation oder Website genannt werden, aus der das Material stammt.

Verstöße gegen das Urheberrecht oder gegen sonstige Rechtsvorschriften können zum Ausschluss der Recht verletzenden Benutzer führen.