Hochschulzugang (ohne Abitur): Unterschied zwischen den Versionen

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Weitere Informationen gibt es auf der Website Wege ins Studium unter dem Punkt Zulassungsvoraussetzungen http://www.wege-ins-studium.de/voraussetzungen.html bzw. Zulassungsvoraussetzungen in Sachsen http://www.wege-ins-studium.de/sachsen.html , dort ist auch ein E-Mail-Kontakt zum Sächsischen Wissenschaftsministerium angegeben. Außerdem müssten Sie  direkt bei der Hochschule Ihrer Wahl konkrete Auskünfte erhalten können.
Weitere Informationen gibt es auf der Website Wege ins Studium unter dem Punkt Zulassungsvoraussetzungen http://www.wege-ins-studium.de/voraussetzungen.html bzw. Zulassungsvoraussetzungen in Sachsen http://www.wege-ins-studium.de/sachsen.html , dort ist auch ein E-Mail-Kontakt zum Sächsischen Wissenschaftsministerium angegeben. Außerdem müssten Sie  direkt bei der Hochschule Ihrer Wahl konkrete Auskünfte erhalten können.
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===Zugang zum Fachhochschulstudium in Rheinland-Pfalz===
'''Frage'''
das Studieren an einer Fachhochschule ist (in Rheinland-Pfalz) auch ohne Abitur / Fachhoschulreife / Allgemeine Hochschulreife möglich.
Voraussetzung dafür ist u.a. ein Notendurchschnitt in der Berufsausbildung von mindestens 2,5 ! Bezieht sich dieser Durchschnitt auf das IHK-Zeugnis oder das Abschlusszeugnis der Berufsschule ?
Und noch eine Frage zum Schulabschluss:
Ich habe Mittlere Reife (10.Klasse Realschule), Berufsausbildung zum Industriekaufmann, Weiterbildung zum "Staatlich geprüften Betriebswirt, Schwerpunkt Logistik" und Betriebswirtschaftliches Fernstudium.
Hat man durch die Ausbildung / Weiterbildungen einen höheren Schulabschluss, bspw. die Fachhochschulreife ??
'''Antwort'''
Bezüglich des Notendurchschnitts finden Sie eine Erläuterung in den Informationsblättern des Wissenschaftsministeriums:
http://www.mbwjk.rlp.de/no_cache/wissenschaft/studieren-ohne-hochschulzugangs-berechtigung.html?sword_list%5B0%5D=studieren&sword_list%5B1%5D=ohne&sword_list%5B2%5D=abitur
dort heißt es:
"Nachweis einer mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossenen Berufsausbildung:
Dies bedeutet, dass der Ausbildungsabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 oder besser erworben sein muss. Bei einer Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz oder der Handwerksordnung ist dieser Gesamtnotendurchschnitt aus den Noten der Berufsausbildungsabschlussprüfung und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule zu bilden."
Es handelt sich also um den Durchschnitt aus IHK-Zeugnis und Berufsschulzeugnis.
Bezüglich der Erlangung eines höheren Schulabschlusses durch die Ausbildung lassen Sie sich am besten von Ihrem zuständigen Schulamt beraten. Adressen der Schulaufsicht in Rheinland-Pfalz:
http://www.add.rlp.de/add/broker?uMen=309207f3-5687-8ff3-3e2d-c13e9246ca93
Zu den Möglichkeiten des Nachholens von Schulabschlüssen finden Sie Informationen unter http://www.mbwjk.rlp.de/bildung/weiterbildung/schulabschlusskurse.html
und
http://infobub.arbeitsagentur.de/bbz/modul1/modul_1_3_RPF.html


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Version vom 23. Januar 2008, 09:44 Uhr

Startseite > Themenbereiche > Hochschule > Hochschulzugang (ohne Abitur)

Fernstudium Werkstofftechnik ohne Abitur

Frage

eine frage zu hochschulzulassung. ich habe keine abitur, dafür eine lehre zum industriemechaniker und 13jahre berufserfahrung im bereich wäremebhandlung, werkstoffkunde + eine weiterbildung zum industriemeister metall. nun möchte ich in einem fernstudium werkstofftechnik studieren an einer uni da es leider an einer fh nicht angeboten wird. ist das möglich?

Antwort

Informationen zum Thema Studieren ohne Abitur finden Sie auf der Seite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=3578

Am besten erkundigen Sie sich bezüglich der genauen Regelungen direkt bei der Studienberatung der jeweiligen Hochschule.

Zur Suche nach Fernstudienangeboten finden Sie Studien- und Hochschulführer auf der Seite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=212 sowie Virtuelle Hochschulangebote und Informationen zum Fernstudium über die Seiten http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=214 und http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=213


Studienmöglichkeit mit Ausbildung Einzelhandelskaufmann

Frage

Hallo ich möchte mich gerne über Möglichkeiten eines Studiums informieren. Ich bin ..., habe eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelhandelskaufmann und mehr als 2Jahre Berufserfahrung. Ich komme aus .... Welche Studiengänge kann ich mit diesen Vorrausetzungen belegen?

Antwort

Falls Sie kein Abitur besitzen, finden Sie Informationen zu den Studienmöglichkeiten auf der Seite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=3578 Informationen zu Rheinland-Pfalz: http://www.mbwjk.rlp.de/no_cache/wissenschaft/studieren-ohne-hochschulzugangs-berechtigung.html?sword_list%5B0%5D=studieren&sword_list%5B1%5D=ohne&sword_list%5B2%5D=abitur

Bezüglich der Hochschulzulassung kann Sie auch die Studienberatungsstelle der jeweiligen Hochschule beraten.

Mit Abitur steht Ihnen prinzipiell jede Fachrichtung offen. Allgemeine Informationen zum Studium sowie Studienführer finden Sie unter: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=117


Studienmöglichkeit mit Realschulabschluß

Frage

ich habe eine frage dir mir noch beantwortet hat und zwar geht es um Studium.ich habe hier in Deutschland einen Realschulabschluss gemacht und möchte auch Studieren aber da es ohne Abi nicht geht weiß ich nicht wie ich da hin kommen kannn??wie könnte ich jetzt eigentlich Studium anfangen was muss ich genau dafür tun??

Antwort

Um in Deutschland studieren zu können benötigen Sie in der Regel entweder die Fachhochschulreife oder die Allgemeine Hochschulreife (Abitur). Beide Abschlüsse können Sie neben dem Gymnasium auch über berufliche Schulen erlangen. Zu den Möglichkeiten und Schulformen in Ihrem Bundesland kann Sie auch Ihre örtliche Arbeitsagentur beraten.

Einen Überlick über die Bildungswege in Deutschland bietet auch die Seite http://infobub.arbeitsagentur.de/bbz/modul1/modul_1.html

Es besteht auch die Möglichkeit, ohne Abitur zu studieren. Dazu benötigen Sie allerdings eine abgeschlossene Berufsausbildung und meist auch Berufserfahrung. Die Regelungen zur Zulassung sind in den Bundesländern unterschiedlich, Informationen dazu haben wir auf der Seite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=3578 zusammengestellt.


Fachhochschulstudium mit schulischen Teil der Fachhochschulreife und Ausbildung

Frage

ich besitze den schulischen Teil der Fachhochschulreife und habe nun eine zweieinhalbjährige Ausbildung zum Sport-und Gymnastiklehrer abgeschlossen (Sportschule ...).

Würde jetzt gerne wissen,ob ich nun die Möglichkeit habe an einer Fachhochschule zu studieren.

Antwort

Informationen zur Erlangung der Fachhochschulfreife in Baden-Württemberg finden Sie auf der Seite http://www.leu.bw.schule.de/bild/schul_ab-FHSR.html

Verordnungen zu Schulabschlüssen finden Sie zusammengestellt unter: http://www.leu.bw.schule.de/bild/SchulabVO.html

Ansprechpartner bei Fragen zum Schulsystem finden Sie unter http://www.leu.bw.schule.de/bild/fragen.html Das zuständige Schulamt wird Ihnen zur Frage der Anerkennung der Fachhochschulreife und damit verbundenen Studienberechtigung Auskunft geben können.


Studium ohne Abitur mit nachgewiesener Hochbegabung, finanzieller Förderbedarf

Frage

Möglichkeit eines Studiums im Erwachsenenalter mit Fachabi, Möglichkeiten der finanziellen Förderung. Eventuell liegt eine Hochbegabung vor, wo kann man den IQ-Test auswerten lassen?

Antwort

auf folgender Seite des deutschen Bildungsservers können Sie sich über die Möglichkeiten informieren, die es gibt, ohne Abitur zu studieren. Da es in den einzelnen Bundesländern verschiedene Regelungen gibt, sollten Sie sich unter den Links für die einzelnen Bundesländer genauer informieren. http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=3578

Über das Thema Studienfinanzierung können Sie sich von dieser Seite aus informieren, in dem Sie sich über die relevanten Links „durchklicken“: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=425

Über die verschiedensten Belange von Studierenden (z.B. Beratungsstellen) können Sie sich über folgende Seite informieren: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=4481

Bezüglich des Themas Hochbegabung und Intelligenztests finden sich Informationen über diesen Link: http://www.bildungsserver.de/db/mlesen.html?Id=30190


Hochschulzulassung in Sachsen nach Studienabbruch

Frage

15 Jahre nach einem erfolglosen Informatikstudium möchte ich Luft- und Raumfahrttechnik studieren. (Fernstudiengang). Das sächsische Hochschulgesetzt >verlangt< (nicht ermöglicht!) jedoch, daß jemandem, der schon 8 Semester ohne bestandenes Diplom oder Vordiplom studiert hat, die Immatrikulation versagt wird. Dieses Gesetz ist wohl eindeutig zur Verhinderung von "notorischen Dauerstudenten" gedacht. Sowohl das Dekanet, als auch Immatrikulationsamt und ASTA, sowie ein Mitarbeiter des zuständigen Ministeriums sehen hier keinerlei Spielraum - auch nicht für Fälle, für die das Gesetz wohl nie gedacht war.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß dieses Gesetz mit Bundesgesetz oder EU-Recht konform geht, da hier die freie Wahl der Ausbildung doch extrem beschnitten wird. Das Gesetz sieht hier (bewußt) keinerlei Fachbindung vor, also ist nach 8 Semestern für immer Schluß in allen Fächern.

Haben Sie hier Ideen oder Namen, die mir weiterhelfen können ? Leider finde ich auch keinen Draht zu einem übergeordneten (Bundes-) Ministerium, da wohl das Hochschulwesen fast komplett in Länderhoheit liegt.

Antwort

Offenbar haben Sie bestehende Möglichkeiten bereits weitgehend ausgelotet, leider kann ich Ihnen keine darüber hinausgehenden Optionen nennen. Evt. könnten Sie sich von einem Fachanwalt für Hochschulrecht beraten lassen, ob es außer einer Verfassungsklage noch andere rechtliche Möglichkeiten gibt. Vielleicht könnten Sie Ihre Frage auch in dem (Online-)Forum für Hochschulrecht http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=22&sid=7a8736617d06451f39104b3b06f5d8b5 formulieren, das Sie auf folgender Bildungsserver-Übersichtsseite finden: Rechtsberatung (Studierende) http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=194 . Ich bedaure, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können.


Studium ohne Abitur, Zuerkennung der Fachhochschulreife

Frage

ich habe in Baden-Württemberg ein Wirtschaftsgymnasium besucht. Das Abitur habe ich allerdings nicht geschafft, und dann die Schule abgebrochen. Anschließend habe ich eine Ausbildung im dualen System erfolgreich abgeschlossen. Da ich mich jetzt allerdings für ein Studium interessiere, würde mich interessieren, welche Möglichkeiten ich dabei habe. Bei Wikipedia steht auch "Abgängern wird nach der 12. Jahrgangsstufe unter bestimmten Voraussetzungen die Fachhochschulreife zuerkannt." Leider konnte ich keine Informationen finden unter welchen Voraussetzungen. Ich weiß auch nicht wo bzw. an wen ich mich diesbezüglich wenden könnte.

Antwort

unter folgendem link http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=3578 finden Sie umfangreiche Informationen auf dem Deutschen Bildungsserver zum Thema "Studieren ohne Abitur", auf der Sie auch detaillierte Informationen der einzelnen Bundesländer finden. Falls Sie ein Studium in BW anstreben, ist für Sie auch die Seite http://www.bildungsserver.de/db/mlesen.html?Id=31823 interessant.


Bestätigung der Hochschulzugangsberechtigung ohne Abitur

Frage

Mein Sohn hat einen FOS-Abschluss (NRW), abgeschlossenen Berufsausbildung und Berufserfahrung und möchte nun in Italien studieren. Um ihn an der Hochschule zuzulassen wünscht man auch eine Bestätigung, dass er mit seinen schulischen Abschlüssen und beruflichen Erfahrungen in NRW (oder Deutschland) die Vorraussetzung erfüllt, hier eine Fachhochschule oder Hochschule besuchen zu können. Diese Bestätigung würde ausreichen, um ihn an der Universität aufzunehmen, und ihn dieses fachspezifische Studium absolvieren zu lassen. (nach Aufnahmeprüfung) Leider finde ich hierzulande keine Stelle, die mir dieses bestätigt. Es gibt Zeugnisanerkennungsstellen für Ausländer in Deutschland- aber mir ist keine Stelle bekannt, die jemandem seine schulischen und beruflichen Qualifikationen in der Art bestätigt, dass er im Ausland ein Studium wie hier aufnehmen könnte.

Antwort

Da Ihr Sohn offensichtlich die Voraussetzungen für ein Studium ohne Abitur in NRW besitzt, müßten Sie diese Bestätigung ggf. vom Wissenschaftsministerium NRW erhalten können, bzw. man müßte Ihnen dort die zuständige Stelle nennen können. http://www.innovation.nrw.de/StudierenInNRW/Hochschulzugang/index.html

Möglicherweise kann Ihnen diese Bestätigung auch eine der Hochschulen in NRW ausstellen, da diese ja auf Grund der Verordung und der Zugangsprüfung über die Zulassung zum Studium entscheidet.


Studium im Bereich Tourismus ohne Abitur

Frage

Ich mache im Moment eine Ausbildung zum Chemielaboranten! Ich würde aber gerne nach dem Abschluss dieser Ausbildung ein Studium in Richtung Tourismus beginnen! Leider hab ich kein Abitur, sondern nur Realschulabschluss! Können Sie mir sagen ob ein Studium trotzdem möglich wäre?

Antwort

Informationen zum Studium ohne Abitur finden Sie auf folgender Seite: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=3578 Die Studienberatungsstellle der Hochschule, an der Sie studieren möchten, kann Ihnen genaue Auskünfte zur Zulassung geben.

Zu den Qualifikationsmöglichkeiten im Tourismus ist sicher auch folgender Artikel interessant: http://www.bildungsserver.de/db/mlesen.html?Id=35181 Zur weiteren Suche nach Qualifikationsmöglichkeiten: http://infobub.arbeitsagentur.de/kurs/index.jsp

Falls Sie in Erwägung ziehen, das Abitur nachzuholen, finden Sie Informationen zum Zweiten Bildungsweg unter http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=4479


Sonderschullehrer in Baden-Württemberg ohne Abitur

Frage

Über meine Internetrecherchen bezügl. "Studieren ohne Abi" bin ich auf Ihre e-mail Adresse gestoßen. Ich habe den mittleren Bildungsabschluss (Mittlere Reife) und eine abgeschlossene Berufsausbildung als Friseurin (Geselle) und absolviere zur Zeit ein einjähriges berufsvorbereitendes Praktikum an einer Sonderschule für Körperbehinderte. Ich hatte bisher vor in das Berufsschullehramt für Friseure zu gehen. Da mir das Praktikum an der Sonderschule aber sehr gut gefällt könnte ich mir jetzt auch vorstellen in diesen Bereich (Sonderschulpädagogik) oder einen der nahe an diesem liegt zu wechseln. Meine Frage ist jetzt, ob Sie mir vielleicht sagen können wie ich schnellst möglichst in Baden-Württemberg dieses Ziel erreichen könnte.

Antwort

Bitte beachten Sie, der Bildungsserver ist ein Internetkatalog, es kann lediglich auf Informationen und Institutionen im Internet verwiesen werden. Rechtliche Auskünfte oder persönliche Beratung können nicht gegeben werden, mit den betreffenden Stellen müssten Sie sich selbst in Verbindung setzen. Unter den folgenden Links finden Sie Informationen zum Hochschulzugang ohne allgemeine Hochschulreife in Baden-Württemberg. Voraussetzung ist im Allgemeinen wohl grundsätzlich mittlerer Bildungsabschluss plus Berufsausbildung und -erfahrung oder Weiterbildungsabschluss für ein fachnahes Studium oder eine Eignungsprüfung für ein Studium ohne fachlichen Bezug zur Ausbildung. http://mwk.baden-wuerttemberg.de/themen/studium/hochschulzugang/ Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg: Hochschulzugang in Baden-Württemberg

http://www.wege-ins-studium.de/baden-wuerttemberg.html Portal "Wege ins Studium": Hochschulzulassung Baden-Württemberg (siehe "Fragen")

Informationen zum Studium der Behinderten- und Sonderpädagogik (auch in Baden-Württemberg) finden Sie auf folgender Bildungsserver-Übersichtsseite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1381

Gegebenenfalls müssten Sie sich an die Hochschulen selbst wenden und individuelle Zugangsmöglichkeiten erfragen. Es gibt auch die Möglichkeit der Ausbildung zum Fachlehrer an Sonderschulen in Baden-Württemberg, hier ist jedoch wohl eine Erzieherausbildung oder ein Weiterbildungsabschluss erforderlich. Auch hier müssten Sie sich mit den betreffenden Einrichtungen selbst in Verbindung setzen. Ein gradliniger Weg ist wohl nicht vorgegeben. http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/-s/4v4sl211hxcmcqp4jvl1c8le6c1hrldms/menu/1191006/index.html Fachlehrer an Sonderschulen in Baden-Württemberg


Studium ohne Abitur

Frage

Ich habe Interesse an einem Studium ohne Abitur. Dennoch habe ich keine Vorstellung was dies bedeutet. Ich habe die letzten 3 Jahre das Abendgymnasium besucht (ohne Abschluß). Wo kann man sich über ein Studium ohne Abitur informieren?

Antwort

Informationen zum Hochschulzugang ohne allgemeine Hochschulreife finden Sie auf folgender Bildungsungsserver-Übersichtsseite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=3578 , dort finden Sie auch Informationen zu einzelnen Bundesländern.

Weitere Informationen gibt es auf der Website Wege ins Studium unter dem Punkt Zulassungsvoraussetzungen http://www.wege-ins-studium.de/voraussetzungen.html bzw. Zulassungsvoraussetzungen in Sachsen http://www.wege-ins-studium.de/sachsen.html , dort ist auch ein E-Mail-Kontakt zum Sächsischen Wissenschaftsministerium angegeben. Außerdem müssten Sie direkt bei der Hochschule Ihrer Wahl konkrete Auskünfte erhalten können.


Zugang zum Fachhochschulstudium in Rheinland-Pfalz

Frage

das Studieren an einer Fachhochschule ist (in Rheinland-Pfalz) auch ohne Abitur / Fachhoschulreife / Allgemeine Hochschulreife möglich. Voraussetzung dafür ist u.a. ein Notendurchschnitt in der Berufsausbildung von mindestens 2,5 ! Bezieht sich dieser Durchschnitt auf das IHK-Zeugnis oder das Abschlusszeugnis der Berufsschule ?

Und noch eine Frage zum Schulabschluss: Ich habe Mittlere Reife (10.Klasse Realschule), Berufsausbildung zum Industriekaufmann, Weiterbildung zum "Staatlich geprüften Betriebswirt, Schwerpunkt Logistik" und Betriebswirtschaftliches Fernstudium.

Hat man durch die Ausbildung / Weiterbildungen einen höheren Schulabschluss, bspw. die Fachhochschulreife ??

Antwort

Bezüglich des Notendurchschnitts finden Sie eine Erläuterung in den Informationsblättern des Wissenschaftsministeriums: http://www.mbwjk.rlp.de/no_cache/wissenschaft/studieren-ohne-hochschulzugangs-berechtigung.html?sword_list%5B0%5D=studieren&sword_list%5B1%5D=ohne&sword_list%5B2%5D=abitur dort heißt es: "Nachweis einer mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossenen Berufsausbildung: Dies bedeutet, dass der Ausbildungsabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 oder besser erworben sein muss. Bei einer Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz oder der Handwerksordnung ist dieser Gesamtnotendurchschnitt aus den Noten der Berufsausbildungsabschlussprüfung und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule zu bilden."

Es handelt sich also um den Durchschnitt aus IHK-Zeugnis und Berufsschulzeugnis.

Bezüglich der Erlangung eines höheren Schulabschlusses durch die Ausbildung lassen Sie sich am besten von Ihrem zuständigen Schulamt beraten. Adressen der Schulaufsicht in Rheinland-Pfalz: http://www.add.rlp.de/add/broker?uMen=309207f3-5687-8ff3-3e2d-c13e9246ca93

Zu den Möglichkeiten des Nachholens von Schulabschlüssen finden Sie Informationen unter http://www.mbwjk.rlp.de/bildung/weiterbildung/schulabschlusskurse.html und http://infobub.arbeitsagentur.de/bbz/modul1/modul_1_3_RPF.html