Elementarbildung Rechtsfragen

Aus Infoboerse
Startseite > Themenbereiche > Elementarbildung > Elementarbildung Rechtsfragen

Vertretung bei Schwangerschaftsurlaub

Frage

ich habe eine Frage zwecks Schwangerschaftsvertretung. Ich beaufsichtige als Erzieherin 25 Kinder und meine Helferin geht in den Schwangerschaftsurlaub.

Ab wann bekomme ich rechtmäßig eine Vertretung? Mir wurde mitgeteilt, dass ich erst nach ihren 6 Wochen Schwangerschaftsurlaub eine Vertretung erhalten würde.

Antwort

ich bitte um Ihr Verständnis, dass der Deutsche Bildungsserver keine Rechtsauskünfte erteilen darf. Mehr Informationen zu Ihrer Frage müssten Sie im Falle eines freien Trägers über den Dachverband erhalten, im Falle eines öffentlichen Trägers über die kommunale Behörde (Jugendamt, Landesjugendamt).

Adressen und Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten:

Institutionen auf Bundes- und Länderebene http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1969

Rechtliche Grundlagen http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1809


Rechtsanspruch Kindergartenplatz

Frage

ich wuerde mich freuen wenn Sie mir die gegenwaertige Rechtslage in Bezug auf Kindergartenplatz erlaeutern koennten. Ich habe mich gerade bei der Stadt ... erkundigt und mir wurde gesagt dass ich keinen Anspruch auf einen Kindergartenplatz habe (fuer 3.5-jaehrige Tochter). Ich benoetige einen Platz ab ....

Antwort

der Deutsche Bildungsserver informiert über den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz näher auf der folgenden Seite:

http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1850

Darüber hinaus dürfen wir keine Rechtsauskünfte erteilen.


Rechtsanspruch Kindergartenplatz, Bundesverfassungsgericht

Frage

ich habe auf Ihrer Webseite die Informationen zum „Rechtsanspruch Kindergartenplatz“ gelesen. Hier wird auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwiesen (BVerFg im Urteil zu Paragraph 218). Können Sie mir bitte kurz ein Aktenzeichen oä. des entsprechenden Urteils schicken? Das wäre für meine Forschungsarbeit sehr hilfreich.

Antwort

der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ist erstmals in Schleswig-Holstein von einem Gericht bestätigt worden. So lautet der Beitrag des Ratgeber Rechts der ARD, s.u.

http://www.wdr.de/tv/ardrecht/urteile/urteil.phtml?code=16314_154 http://www.bildungsserver.de/db/mlesen.html?Id=22217

Für eine mögliche Übertragbarkeit auf andere Bundesländer kann der Deutsche Bildungsserver keine Auskünfte erteilen. Die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern wird in den Bundesländern in je eigenen Kita-Gesetzen geregelt: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1899


Anrechung von Aufwandsentschädigung als Einkommen

Frage

Ich würde gerne wissen, ob ich die Aufwandsentschädigung die ich für meine Tagesmuttertätigkeit bekomme für die KiTa-Beitragsabrechnung angeben muss. Immerhin ist das ja kein Einkommen, wie mir meine Vermittlerin vom Jugendamt sagte sondern eben nur eine Aufwandsentschädigung.

Antwort

der Deutsche Bildungsserver darf keine Rechtsauskünfte erteilen. Für verbindliche Rechtsauskünfte müsste Ihr Jugendamt Ihnen eigentlich Angaben machen können. Im Raum Bremen gibt es keinen Tagespflegeverband. Das Tagesmütterverband Hessen bietet für hessische Tagesmütter eine kostenlose Rechtsberatung per Mail und Telefon an. www.tagespflege-vierheller.de

Die entsprechende gesammelte Internetinformation zu Terminen 2007 finden Sie unter http://www.hessisches-tagespflegebuero.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaaadccf

Zu einer ähnlichen aber nicht deckungsgleichen Anfrage hat der Tagesmütter Bundesverband ein Urteil aus Mecklenburg-Vorpommern verlinkt. http://www.tagesmuetter-bundesverband.de/webdateien/informationen/Oberfinanzd.Rostock.pdf