Elementarbildung Rechtsfragen: Unterschied zwischen den Versionen

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Informationen zur Aufsichtspflicht auf unserem Server:
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http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1848
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===Teilnahme an Vorschulprojekt===
'''Frage'''
Können/ dürfen Kann-Kinder von der Teilnahme an einem Vorschulprojekt ausgeschlossen werden?
'''Antwort'''
der Deutsche Bildungsserver darf keine Rechtsberatung geben. Richtig ist, dass Ihr Kind als Kann-Kind die Möglichkeit hat, bei Schulbefähigung, auch schon vor 6 Jahren eingeschult zu werden. Damit gehört er in die weitere Gruppe der Vorschulkinder.
Der mögliche Weg für Elternfragen/-beschwerden in der Kita ist der Weg über den Elternbeirat und/oder das direkte Gespräch mit der Kita-Leitung. Vielleicht kann dies ja auch zusammen mit der Erzieherin stattfinden, die die Empfehlung ausgesprochen hat. Vielleicht gibt es weitere Kann-Kinder, die eine Vorschulerziehung wünschen und sie können sich als Gruppe gemeinsam an die Leitugn wenden. Übergeordnet gibt es Ansprechpartner bei der Kommune, die für die Kitas zuständig sind. Ein anderer Weg wäre auch mit der Schule zu reden und falls es dort Einzelgespräche zur Schulvorstellung gibt, zu bitten das Gesrpäch zeitlich vorzuziehen.
Ansonsten kann ich Sie nur auf private Anbieter und Förderangebote verweisen, die nachmittags für Kinder angeboten werden.


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Version vom 14. September 2007, 10:31 Uhr

Startseite > Themenbereiche > Elementarbildung > Elementarbildung Rechtsfragen

Vertretung bei Schwangerschaftsurlaub

Frage

ich habe eine Frage zwecks Schwangerschaftsvertretung. Ich beaufsichtige als Erzieherin 25 Kinder und meine Helferin geht in den Schwangerschaftsurlaub.

Ab wann bekomme ich rechtmäßig eine Vertretung? Mir wurde mitgeteilt, dass ich erst nach ihren 6 Wochen Schwangerschaftsurlaub eine Vertretung erhalten würde.

Antwort

ich bitte um Ihr Verständnis, dass der Deutsche Bildungsserver keine Rechtsauskünfte erteilen darf. Mehr Informationen zu Ihrer Frage müssten Sie im Falle eines freien Trägers über den Dachverband erhalten, im Falle eines öffentlichen Trägers über die kommunale Behörde (Jugendamt, Landesjugendamt).

Adressen und Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten:

Institutionen auf Bundes- und Länderebene http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1969

Rechtliche Grundlagen http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1809


Rechtsanspruch Kindergartenplatz

Frage

ich wuerde mich freuen wenn Sie mir die gegenwaertige Rechtslage in Bezug auf Kindergartenplatz erlaeutern koennten. Ich habe mich gerade bei der Stadt ... erkundigt und mir wurde gesagt dass ich keinen Anspruch auf einen Kindergartenplatz habe (fuer 3.5-jaehrige Tochter). Ich benoetige einen Platz ab ....

Antwort

der Deutsche Bildungsserver informiert über den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz näher auf der folgenden Seite:

http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1850

Darüber hinaus dürfen wir keine Rechtsauskünfte erteilen.


Rechtsanspruch Kindergartenplatz, Bundesverfassungsgericht

Frage

ich habe auf Ihrer Webseite die Informationen zum „Rechtsanspruch Kindergartenplatz“ gelesen. Hier wird auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwiesen (BVerFg im Urteil zu Paragraph 218). Können Sie mir bitte kurz ein Aktenzeichen oä. des entsprechenden Urteils schicken? Das wäre für meine Forschungsarbeit sehr hilfreich.

Antwort

der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ist erstmals in Schleswig-Holstein von einem Gericht bestätigt worden. So lautet der Beitrag des Ratgeber Rechts der ARD, s.u.

http://www.wdr.de/tv/ardrecht/urteile/urteil.phtml?code=16314_154 http://www.bildungsserver.de/db/mlesen.html?Id=22217

Für eine mögliche Übertragbarkeit auf andere Bundesländer kann der Deutsche Bildungsserver keine Auskünfte erteilen. Die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern wird in den Bundesländern in je eigenen Kita-Gesetzen geregelt: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1899


Anrechung von Aufwandsentschädigung als Einkommen

Frage

Ich würde gerne wissen, ob ich die Aufwandsentschädigung die ich für meine Tagesmuttertätigkeit bekomme für die KiTa-Beitragsabrechnung angeben muss. Immerhin ist das ja kein Einkommen, wie mir meine Vermittlerin vom Jugendamt sagte sondern eben nur eine Aufwandsentschädigung.

Antwort

der Deutsche Bildungsserver darf keine Rechtsauskünfte erteilen. Für verbindliche Rechtsauskünfte müsste Ihr Jugendamt Ihnen eigentlich Angaben machen können. Im Raum Bremen gibt es keinen Tagespflegeverband. Das Tagesmütterverband Hessen bietet für hessische Tagesmütter eine kostenlose Rechtsberatung per Mail und Telefon an. www.tagespflege-vierheller.de

Die entsprechende gesammelte Internetinformation zu Terminen 2007 finden Sie unter http://www.hessisches-tagespflegebuero.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaaadccf

Zu einer ähnlichen aber nicht deckungsgleichen Anfrage hat der Tagesmütter Bundesverband ein Urteil aus Mecklenburg-Vorpommern verlinkt. http://www.tagesmuetter-bundesverband.de/webdateien/informationen/Oberfinanzd.Rostock.pdf


Änderungen Kindergartengesetz

Frage

steht im Jahr 2007/8 eine Änderung des Kindergartengesetzes an? Wenn eine Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes erfolgt, bitte teilen Sie mir dieses mit.

Kann man das Kindergartengesetzes unter einer Internet-Adresse finden?

Antwort

im Deutschen Bildungsserver finden Sie auf der folgenden Seite eine Auflistung der Kita-Gesetze in Deutschland:http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1899&

Der folgende Länderüberblick http://www.mbjs.brandenburg.de/media/lbm1.a.1234.de/rechtslage.pdf skizziert ebenfalls mit aktuellem Stand die Entwicklungen der Ausführungsgesetze der Länder zu Tageseinrichtungen für Kinder.


Aufsichtspflicht im Kindergarten

Frage

ich bin Erzieherin in einer altersgemischten Gruppe mit 25 Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren. Meine Leiterin sagt, dass ich bis zu drei Tagen ohne Zweitkraft allein die Betreuung und Aufsicht in der Gruppe haben darf. Sie kann mir aber keine Gesetzesgrundlage dafür zeigen. Könnten Sie mir diese vielleicht per Mail schicken, da ich gern sicher sein möchte, dass die Aufsichtspflicht meinerseits nicht verletzt wird.

Antwort

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass der Deutsche Bildungsserver keine Rechtsauskünfte erteilen darf. Mehr Informationen zu Ihrer Frage müssten Sie im Falle eines freien Trägers über den Dachverband erhalten, im Falle eines öffentlichen Trägers über die kommunale Behörde (Jugendamt, Landesjugendamt).

Adressen und Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten:

Institutionen auf Bundes- und Länderebene http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1969

Rechtliche Grundlagen http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1809

Informationen zur Aufsichtspflicht auf unserem Server: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1848


Teilnahme an Vorschulprojekt

Frage

Können/ dürfen Kann-Kinder von der Teilnahme an einem Vorschulprojekt ausgeschlossen werden?

Antwort

der Deutsche Bildungsserver darf keine Rechtsberatung geben. Richtig ist, dass Ihr Kind als Kann-Kind die Möglichkeit hat, bei Schulbefähigung, auch schon vor 6 Jahren eingeschult zu werden. Damit gehört er in die weitere Gruppe der Vorschulkinder.

Der mögliche Weg für Elternfragen/-beschwerden in der Kita ist der Weg über den Elternbeirat und/oder das direkte Gespräch mit der Kita-Leitung. Vielleicht kann dies ja auch zusammen mit der Erzieherin stattfinden, die die Empfehlung ausgesprochen hat. Vielleicht gibt es weitere Kann-Kinder, die eine Vorschulerziehung wünschen und sie können sich als Gruppe gemeinsam an die Leitugn wenden. Übergeordnet gibt es Ansprechpartner bei der Kommune, die für die Kitas zuständig sind. Ein anderer Weg wäre auch mit der Schule zu reden und falls es dort Einzelgespräche zur Schulvorstellung gibt, zu bitten das Gesrpäch zeitlich vorzuziehen.

Ansonsten kann ich Sie nur auf private Anbieter und Förderangebote verweisen, die nachmittags für Kinder angeboten werden.