Diskussion:Hochschulreform: Bachelor und Master: Unterschied zwischen den Versionen

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Ist somit die Aufnahme eines Masterstudiums mit sieben semestrigem Bachelor nicht möglich ?
Ist somit die Aufnahme eines Masterstudiums mit sieben semestrigem Bachelor nicht möglich ?


''' Die Hochschulrektorenkonferenz gibt für Bachelor-Studiengänge einen Zeitraum von 6-8 Semestern an, siehe http://www.hrk-bologna.de/bologna/de/home/2046.php  Man müsste sich zunächst an die Zulassungsstelle der betreffenden Univrsität wenden, gegebenenfalls an das Bologna-Zentrum der Hochschulrektorenkonferenz HRK http://www.hrk-bologna.de/bologna/de/ oder den Akkreditierungsrat http://www.akkreditierungsrat.de/ '''
'''Antwort'''
 
Die Hochschulrektorenkonferenz gibt für Bachelor-Studiengänge einen Zeitraum von 6-8 Semestern an, siehe http://www.hrk-bologna.de/bologna/de/home/2046.php  Man müsste sich zunächst an die Zulassungsstelle der betreffenden Univrsität wenden, gegebenenfalls an das Bologna-Zentrum der Hochschulrektorenkonferenz HRK http://www.hrk-bologna.de/bologna/de/ oder den Akkreditierungsrat http://www.akkreditierungsrat.de/

Aktuelle Version vom 3. August 2007, 14:36 Uhr

Durchlässigkeit von Bachelor Fachhochschule zu Master Universität

Frage

Ich studiere Maschinenbau mit dem Abschluss Bachelor an einer Fachhochschule. Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Nun ist mir aber folgende Regel zu Ohren gekommen: "Bei konsekutiven Studiengängen, also einem Bachelor- und einem darauf aufbauenden Master-Studiengang, beträgt die Gesamtregelstudienzeit höchstens 5 Jahre." Da an den (mir bekannten) Universitäten die Studiendauer für einen Studiengang Maschinenbau mit dem Abschluss Master jedoch vier Semester beträgt, würde ja so, bei einem Wechsel an die Uni, die Gesamtregelstudienzeit überschritten. Ist somit die Aufnahme eines Masterstudiums mit sieben semestrigem Bachelor nicht möglich ?

Antwort

Die Hochschulrektorenkonferenz gibt für Bachelor-Studiengänge einen Zeitraum von 6-8 Semestern an, siehe http://www.hrk-bologna.de/bologna/de/home/2046.php Man müsste sich zunächst an die Zulassungsstelle der betreffenden Univrsität wenden, gegebenenfalls an das Bologna-Zentrum der Hochschulrektorenkonferenz HRK http://www.hrk-bologna.de/bologna/de/ oder den Akkreditierungsrat http://www.akkreditierungsrat.de/