Diskussion:Erzieherinnenausbildung/ Quereinstieg in den Beruf

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Version vom 10. Juli 2010, 13:06 Uhr von 93.222.115.165 (Diskussion) (Nachholen Anerkennungsjahr)
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Hallo, ich habe folgende Frage,

ich habe im Sommer 2003 meinen Abschluss als stattlich geprüfte Erzieherin in Verbindung mit der allgemeinen Hochschulreife in Nordrhein-Westfalen erworben. Das anschließende Anerkennungsjahr habe ich jedoch nicht gemacht, also fehlt mir die staatliche Anerkennung. Bis zum Ende diesen Jahres werde ich mein Studium in Diplom-Erziehungswissenschaft in Baden-Württemberg abgeschlossen haben. Anschließend würde ich gerne mein Anerkennungsjahr der Erzieherausbildung nachholen. Da die Richtlinien dazu ja Ländersache sind, würde ich gerne wissen, in welchen Bundesländern ich dazu die Möglichkeit habe, insofern ich das überhaupt habe, denn ich habe gelesen dass man das Anerkennungsjahr nur in einem bestimmten Zeitraum nachholen kann (ist das korrekt?) bzw. dies in Einzelfällen entschieden wird. Hierzu ist evtl. zu erwähnen dass ich schwerbehindert bin (eine berufliche Ausbildung ist aber dennoch möglich).

Vielen Dank