Diskussion:Erzieherinnenausbildung/ Quereinstieg in den Beruf: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Infoboerse
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(Nachholen Anerkennungsjahr)
 
(3 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
== <font color="#FF6300">Quereinstieg in den Erzieherberuf</font> ==
Hallo, ich habe folgende Frage,


'''Frage'''
ich habe im Sommer 2003 meinen Abschluss als stattlich geprüfte Erzieherin in Verbindung mit der allgemeinen Hochschulreife in Nordrhein-Westfalen erworben. Das anschließende Anerkennungsjahr habe ich jedoch nicht gemacht, also fehlt mir die staatliche Anerkennung. Bis zum Ende diesen Jahres werde ich mein Studium in Diplom-Erziehungswissenschaft in Baden-Württemberg abgeschlossen haben. Anschließend würde ich gerne mein Anerkennungsjahr der Erzieherausbildung nachholen. Da die Richtlinien dazu ja Ländersache sind, würde ich gerne wissen, in welchen Bundesländern ich dazu die Möglichkeit habe, insofern ich das überhaupt habe, denn ich habe gelesen dass man das Anerkennungsjahr nur in einem bestimmten Zeitraum nachholen kann (ist das korrekt?) bzw. dies in Einzelfällen entschieden wird. Hierzu ist evtl. zu erwähnen dass ich schwerbehindert bin (eine berufliche Ausbildung ist aber dennoch möglich).


Hallo,ich habe eine Ausbildung als Kinderpflegerin und arbeite seit ca. 15 Jahren in einer Tageseinrichtung für Kinder in NRW. Da nun das KIBIZ Gesetz auf uns zu kommt , scheint es so das Kinderpflegerinnen nicht mehr weiterbeschäftigt werden sollen. Können sie mir sagen wie ich die Anerkennung zur Erzieherin bekommen kann ohne eine Volzeit Schule zu besuchen.
Vielen Dank
 
'''Antwort'''
 
Bitte tragen Sie hier Ihre Antwort ein.
 
 
== <font color="#FF6300">Qualifikation von der Kinderpflegerin zur Erzieherin</font> ==
 
'''Frage'''
 
Zur Zeit arbeite ich an einer Ganztagsschule in Rheinland-Pfalz in der Nachmittagsbetreung. Meine Ausbildung zur Kinderpflegerin habe ich 1989 erfolgreich abgeschlossen. 16 Jahre Berufserfahrung und ein 2-jähriger Erziehungsurlaub liegen nun hinter mir. Von der Schulleitung habe ich jetzt einen interessanten Job in Aussicht gestellt bekommen. Voraussetzung: Erzieherin. Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, die Qualifikation zur Erzieherin zu erhalten ohne die komplette Ausbildungszeit zu absolvieren?
 
'''Antwort'''
 
Bitte tragen Sie hier Ihre Antwort ein.

Aktuelle Version vom 10. Juli 2010, 14:06 Uhr

Hallo, ich habe folgende Frage,

ich habe im Sommer 2003 meinen Abschluss als stattlich geprüfte Erzieherin in Verbindung mit der allgemeinen Hochschulreife in Nordrhein-Westfalen erworben. Das anschließende Anerkennungsjahr habe ich jedoch nicht gemacht, also fehlt mir die staatliche Anerkennung. Bis zum Ende diesen Jahres werde ich mein Studium in Diplom-Erziehungswissenschaft in Baden-Württemberg abgeschlossen haben. Anschließend würde ich gerne mein Anerkennungsjahr der Erzieherausbildung nachholen. Da die Richtlinien dazu ja Ländersache sind, würde ich gerne wissen, in welchen Bundesländern ich dazu die Möglichkeit habe, insofern ich das überhaupt habe, denn ich habe gelesen dass man das Anerkennungsjahr nur in einem bestimmten Zeitraum nachholen kann (ist das korrekt?) bzw. dies in Einzelfällen entschieden wird. Hierzu ist evtl. zu erwähnen dass ich schwerbehindert bin (eine berufliche Ausbildung ist aber dennoch möglich).

Vielen Dank