Diskussion:Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 26. September 2007, 09:41 Uhr

Diplomanerkennung

Frage

Gibt es eine Möglichkeit, dass ich mein Ingenieur-Diplom aus der Türkei in Deutschland anerkennen lassen kann?

Antwort

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Saxion Hoogeschool Enschede

Frage

Unsere Tochter studiert Physiotherapie an der Saxion Hoogeschool in Enschede (Niederlande). Wo bekommt man einen Nachweis, dass es sich hierbei um eine auch in Deutschland anerkannte Hochschule handelt? Diesen Nachweis benötigen wir außerdem für das erste Studienjahr, welches zum selben Studiengang in Rheine, einer Dependence der Saxion, stattfand.

Antwort

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Anerkennung der portugiesischen Schuljahre/ Schluabschlüsse in Deutschland und der EU

Frage

Eine Freundin hat in Portugal die neunte Klasse absolviert und möchte in Deutschland oder der Schweiz eine Ausbildung machen oder evtl. die Schule weiter besuchen. Wo erhalte ich Informationen, in wieweit europäische Abschlüsse/ Jahresabschlüsse anerkannt werden, ob es ein "Anerkennungsverfahren" gibt, wo sie die Zeugnisse einreichen kann... Vielen Dank

Antwort

Leider gibt die Anfrage nicht ausreichende Angaben für eine genaue Antwort (Abgangszeugnis von der portugiesischen Schule oder Schulabachlusszeugnis? Hat sie Deutschkenntnisse? Was strebt sie beruflich an? Manche Berufsausbildungen erfordern den Hauptschulabschluss [1] andere einen Mittleren Schulabschluss [2] oft als Realschulabschluss bezeichnet ...?). Auch hat Ihre Freundin nach deutschem Recht vielleicht ihre Vollzeitschulpflicht abgeschlossen, es gibt in Deutschland aber auch eine Teilzeitschulpflicht, soweit nicht Vollzeitschulen besucht werden. (Beispiel Saarland: [3]...

Wenn Ihre Freundin sich für die Möglichkeit entschieden hat, die Schule weiter zu besuchen (dazu würde ich wohl raten), sollte sie sich an die nächste Schulbehörde oder auch an die in Frage kommende Schule wenden.

Allgemein: Über die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise entscheiden die Kultusministerien der Länder bzw. die Landesschulbehörden. Je nach der Bekanntheit des vorgelegten Zeugnisses ist eine solch förmiche Anerkennung nicht nötig.

Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des für Sie zuständigen Kultusministeriums, zur Übersicht der Kultusministerien [4] zur Studienberechtigung

Verfahrensweisen werden auch verdeutlicht hier in der InfoBoerse: Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Hoffentlich hilft das weiter

Chris