Diskussion:Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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Chris
Chris
== Schulabschluss im Ausland - nur 11 aufsteigende Schuljahre ==
Hallo,
lt. § 4 Absatz 2. der Verordnung über die Gleichwertigkeit ausländischer Vorbildungsnachweise mit dem Zeugnis der Hochschulreife wird  die Anerkennung ausgesprochen, wenn
"(2) Nachweise durch Abschluß eines Bildungsganges von mindestens 12 aufsteigenden Jahresklassen einer von der ausländischen Unterrichtsverwaltung errichteten oder genehmigten Schule oder nach einer entsprechenden Prüfung für Nichtschüler erworben wurden."
Ich habe in Deutschland das Gymnasium bis zum Ende des 1. Halbjahres der 11. Klasse des Gymnasiums besucht. Danach sind meine Eltern ins Ausland zurückgewandert (und ich MUSSTE mit).  Hier im Ausland habe ich die Schule 1 Jahr lang besucht und den (höchsten) Schulabschluss erhalten. Da man für einen Hochschulzugang hier eine allg. Hochschulaufnahmeprüfung machen muss, habe ich zudem 1 Jahr lang ein sogenanntes "Preuniversitario" (eine private Schule, die auf die Aufnahmetests vorbereitet)  zur Vorbereitung besucht und nach diesem Jahr die Aufnahmeprüfung geschrieben.
Jetzt frage ich mich, ob ich in Deutschland studieren darf? Lt. anabin.de, eröffnet die Konstellation meiner Hochschulzugangsberechtigungen einen direkten (nicht fachgebundenen) Zugang zu den Hochschulen. Jedoch, habe ich ja nicht 12 aufsteigende Schulklassen besucht. Was bedeutet dies für mich? Heißt dies, dass ich nicht in Deutschland studieren darf? Wenn ja, gibt es irgendwelche Härtefallregelungen oder Ähnliches? Ich habe schließlich nicht versucht auf irgendwelchen Umwegen das Abitur schneller zu bekommen sondern wurde durch meine Lebensumstände gezwungen...
Sind die 12 Jahre zwingend oder gibt es dort "Spielraum"?
Eine letzte Frage: Im selben Satz des zitierten Gesetzes steht auch  " oder nach einer entsprechenden Prüfung für Nichtschüler erworben wurden".
Um den Schulabschluss mit meinem Land zu erhalten sind 4 Oberschuljahre notwendig. Da ich nur in die letzte der 4 Jahresklassen aufgenommen  werden konnte,  musste ich eine umfassende Prüfung schreiben, woraufhin durch diese Prüfung die Noten der letzten 3 Jahre festgesetzt wurden. Nun habe ich ein ausländisches Abschlusszeugnis mit den Noten von 4 Oberschuljahren (die jedoch quasi Noten aufzeigen für Schuljahre, in denen ich nicht diese Schule besucht habe sondern in Deutschland war). Damit hätte ich insgesamt sogar 14 aufsteigende Schuljahre.
Ist dies mit diesem Satz gemeint? Wäre es dadurch für mich doch möglich zu studieren?
Ich weiß, dass ich eine sehr lange und komplexe Frage gestellt habe, aber hoffe, dass mir hier trotzdem geholfen wird. Ich habe mich bereits an viele Stellen gewandt und leider haben nur wenige das erforderliche Fachwissen um mir zu helfen (selbst Uni-Assist). Deshalb würde ich mich unglaublich freuen, wenn mir hier jemand helfen könnte oder mir wenigstens den Kontakt zu einem "Spezialisten" vermitteln könnte.
Ich bedanke mich bereits von ganzem Herzen
Patrick

Aktuelle Version vom 22. Februar 2010, 22:45 Uhr

Diplomanerkennung

Frage

Gibt es eine Möglichkeit, dass ich mein Ingenieur-Diplom aus der Türkei in Deutschland anerkennen lassen kann?

Antwort

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Saxion Hoogeschool Enschede

Frage

Unsere Tochter studiert Physiotherapie an der Saxion Hoogeschool in Enschede (Niederlande). Wo bekommt man einen Nachweis, dass es sich hierbei um eine auch in Deutschland anerkannte Hochschule handelt? Diesen Nachweis benötigen wir außerdem für das erste Studienjahr, welches zum selben Studiengang in Rheine, einer Dependence der Saxion, stattfand.

Antwort

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Anerkennung der portugiesischen Schuljahre/ Schluabschlüsse in Deutschland und der EU

Frage

Eine Freundin hat in Portugal die neunte Klasse absolviert und möchte in Deutschland oder der Schweiz eine Ausbildung machen oder evtl. die Schule weiter besuchen. Wo erhalte ich Informationen, in wieweit europäische Abschlüsse/ Jahresabschlüsse anerkannt werden, ob es ein "Anerkennungsverfahren" gibt, wo sie die Zeugnisse einreichen kann... Vielen Dank

Antwort

Leider gibt die Anfrage nicht ausreichende Angaben für eine genaue Antwort (Abgangszeugnis von der portugiesischen Schule oder Schulabachlusszeugnis? Hat sie Deutschkenntnisse? Was strebt sie beruflich an? Manche Berufsausbildungen erfordern den Hauptschulabschluss [1] andere einen Mittleren Schulabschluss [2] oft als Realschulabschluss bezeichnet ...?). Auch hat Ihre Freundin nach deutschem Recht vielleicht ihre Vollzeitschulpflicht abgeschlossen, es gibt in Deutschland aber auch eine Teilzeitschulpflicht, soweit nicht Vollzeitschulen besucht werden. (Beispiel Saarland: [3]...

Wenn Ihre Freundin sich für die Möglichkeit entschieden hat, die Schule weiter zu besuchen (dazu würde ich wohl raten), sollte sie sich an die nächste Schulbehörde oder auch an die in Frage kommende Schule wenden.

Allgemein: Über die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise entscheiden die Kultusministerien der Länder bzw. die Landesschulbehörden. Je nach der Bekanntheit des vorgelegten Zeugnisses ist eine solch förmiche Anerkennung nicht nötig.

Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des für Sie zuständigen Kultusministeriums, zur Übersicht der Kultusministerien [4] zur Studienberechtigung

Verfahrensweisen werden auch verdeutlicht hier in der InfoBoerse: Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Hoffentlich hilft das weiter

Chris

Schulabschluss im Ausland - nur 11 aufsteigende Schuljahre

Hallo, lt. § 4 Absatz 2. der Verordnung über die Gleichwertigkeit ausländischer Vorbildungsnachweise mit dem Zeugnis der Hochschulreife wird die Anerkennung ausgesprochen, wenn

"(2) Nachweise durch Abschluß eines Bildungsganges von mindestens 12 aufsteigenden Jahresklassen einer von der ausländischen Unterrichtsverwaltung errichteten oder genehmigten Schule oder nach einer entsprechenden Prüfung für Nichtschüler erworben wurden."

Ich habe in Deutschland das Gymnasium bis zum Ende des 1. Halbjahres der 11. Klasse des Gymnasiums besucht. Danach sind meine Eltern ins Ausland zurückgewandert (und ich MUSSTE mit). Hier im Ausland habe ich die Schule 1 Jahr lang besucht und den (höchsten) Schulabschluss erhalten. Da man für einen Hochschulzugang hier eine allg. Hochschulaufnahmeprüfung machen muss, habe ich zudem 1 Jahr lang ein sogenanntes "Preuniversitario" (eine private Schule, die auf die Aufnahmetests vorbereitet) zur Vorbereitung besucht und nach diesem Jahr die Aufnahmeprüfung geschrieben.

Jetzt frage ich mich, ob ich in Deutschland studieren darf? Lt. anabin.de, eröffnet die Konstellation meiner Hochschulzugangsberechtigungen einen direkten (nicht fachgebundenen) Zugang zu den Hochschulen. Jedoch, habe ich ja nicht 12 aufsteigende Schulklassen besucht. Was bedeutet dies für mich? Heißt dies, dass ich nicht in Deutschland studieren darf? Wenn ja, gibt es irgendwelche Härtefallregelungen oder Ähnliches? Ich habe schließlich nicht versucht auf irgendwelchen Umwegen das Abitur schneller zu bekommen sondern wurde durch meine Lebensumstände gezwungen... Sind die 12 Jahre zwingend oder gibt es dort "Spielraum"?


Eine letzte Frage: Im selben Satz des zitierten Gesetzes steht auch " oder nach einer entsprechenden Prüfung für Nichtschüler erworben wurden". Um den Schulabschluss mit meinem Land zu erhalten sind 4 Oberschuljahre notwendig. Da ich nur in die letzte der 4 Jahresklassen aufgenommen werden konnte, musste ich eine umfassende Prüfung schreiben, woraufhin durch diese Prüfung die Noten der letzten 3 Jahre festgesetzt wurden. Nun habe ich ein ausländisches Abschlusszeugnis mit den Noten von 4 Oberschuljahren (die jedoch quasi Noten aufzeigen für Schuljahre, in denen ich nicht diese Schule besucht habe sondern in Deutschland war). Damit hätte ich insgesamt sogar 14 aufsteigende Schuljahre.

Ist dies mit diesem Satz gemeint? Wäre es dadurch für mich doch möglich zu studieren?

Ich weiß, dass ich eine sehr lange und komplexe Frage gestellt habe, aber hoffe, dass mir hier trotzdem geholfen wird. Ich habe mich bereits an viele Stellen gewandt und leider haben nur wenige das erforderliche Fachwissen um mir zu helfen (selbst Uni-Assist). Deshalb würde ich mich unglaublich freuen, wenn mir hier jemand helfen könnte oder mir wenigstens den Kontakt zu einem "Spezialisten" vermitteln könnte.

Ich bedanke mich bereits von ganzem Herzen

Patrick