Kolleg: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Infoboerse
(Die Seite wurde neu angelegt: == Das Kolleg == Das Kolleg eine Einrichtung des zweiten Bildungsweges. Es ist ein Institut zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. Einige wesentliche Voraussetzu...)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
== Das Kolleg ==
== Das Kolleg ==
Das Kolleg eine Einrichtung des zweiten Bildungsweges. Es ist ein Institut zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife.
Das Kolleg eine Einrichtung des [[zweiten Bildungsweges]]. Es ist ein Institut zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife.
Einige wesentliche Voraussetzungen für den Besuch des Kollegs in Bayern:
Einige wesentliche Voraussetzungen für den Besuch des Kollegs in Bayern:
*Abgeschlossene Berufsausbildung bzw. eine zweijährige Berufstätigkeit
*Abgeschlossene Berufsausbildung bzw. eine zweijährige Berufstätigkeit

Version vom 18. April 2009, 14:47 Uhr

Das Kolleg

Das Kolleg eine Einrichtung des zweiten Bildungsweges. Es ist ein Institut zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. Einige wesentliche Voraussetzungen für den Besuch des Kollegs in Bayern:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung bzw. eine zweijährige Berufstätigkeit
  • Mindestalter: 19 Jahre
  • Mittlerer Bildungsabschluss: Wer diesen nicht nachweisen kann, kann an einer Eignungsprüfung teilnehmen. Bei Nichtbestehen ist der Besuch eines Vorkurses (1 bzw. 2 Jahre) möglich, der auf das Kolleg vorbereitet.

In Bayern gibt es sechs Kollegs: