Elementarbildung Rechtsfragen: Unterschied zwischen den Versionen
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der Deutsche Bildungsserver verlinkt auf der folgenden Seite Informationen und Informationsstellen zum Datenschutz im Kindergarten. Wir geben diese Informationen aber nicht heraus. Daher bitte ich Sie die auf der Seite genannten Institutionen für die Zusendung von Broschüren und Informationsmaterial zu kontaktieren. Sie finden die Kontaktadressen, wenn Sie bei den einzelnen Datensätzen "Details" anklicken. Vielen Dank. Hier die Seite: | der Deutsche Bildungsserver verlinkt auf der folgenden Seite Informationen und Informationsstellen zum Datenschutz im Kindergarten. Wir geben diese Informationen aber nicht heraus. Daher bitte ich Sie die auf der Seite genannten Institutionen für die Zusendung von Broschüren und Informationsmaterial zu kontaktieren. Sie finden die Kontaktadressen, wenn Sie bei den einzelnen Datensätzen "Details" anklicken. Vielen Dank. Hier die Seite: | ||
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1849 | http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1849 | ||
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===Betriebserlaubnis, Einhaltung des Bildungsplans=== | |||
'''Frage''' | |||
in unserer Kita sollen übes Jahr verteilt 8 U3-Kinder aufgenommen werden. Diese sollen in eine einzige Gruppe gesteckt werden, wo die Eltern jedoch strikt dagegen sind. Vorschläge die Kinder auf zwei Gruppen aufzuteilen, werden mit dem Kommentar abglehnt, dafür gebe es derzeit keine Betriebserlaubnis und die Anforderungen an eine zweite U3-Gruppe seinen sehr hoch undob eine beantragen sinnvoll ist, wisse man derzeit nicht. Jetzt zu meiner Frage: Ist diese Aussage mit der Betriebserlaubnis und den Anforderungen richtig und wie bekomme ich raus, ob die Erzieherinen, den Bildungsplan einhalten und richtig vermitteln? | |||
'''Antwort''' | |||
Bei Fragen zur Betriebserlaubnis und den Anforderungen kann ich Sie nur an den Betreiber der Kita (Kommune oder freier Träger) und die zuständigen Behörden (Sozialministerium) verweisen. | |||
Zu den zuständigen Stellen, rechtlichen Grundlagen und auch zum Bildungsplan in Hessen finden Sie Informationen über die Seite | |||
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=4246 | |||
Bezüglich des Bildungsplans suchen Sie am besten das Gespräch mit den Erzieherinnen. Vielleicht kann man im Rahmen eines Elternabends das Konzept und die praktische Umsetzung in Ihrer Kita vorstellen und besprechen. | |||
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Version vom 24. Juni 2009, 09:13 Uhr
Vertretung bei Schwangerschaftsurlaub
Frage
ich habe eine Frage zwecks Schwangerschaftsvertretung. Ich beaufsichtige als Erzieherin 25 Kinder und meine Helferin geht in den Schwangerschaftsurlaub.
Ab wann bekomme ich rechtmäßig eine Vertretung? Mir wurde mitgeteilt, dass ich erst nach ihren 6 Wochen Schwangerschaftsurlaub eine Vertretung erhalten würde.
Antwort
ich bitte um Ihr Verständnis, dass der Deutsche Bildungsserver keine Rechtsauskünfte erteilen darf. Mehr Informationen zu Ihrer Frage müssten Sie im Falle eines freien Trägers über den Dachverband erhalten, im Falle eines öffentlichen Trägers über die kommunale Behörde (Jugendamt, Landesjugendamt).
Adressen und Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten:
Institutionen auf Bundes- und Länderebene http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1969
Rechtliche Grundlagen http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1809
Rechtsanspruch Kindergartenplatz
Frage
ich wuerde mich freuen wenn Sie mir die gegenwaertige Rechtslage in Bezug auf Kindergartenplatz erlaeutern koennten. Ich habe mich gerade bei der Stadt ... erkundigt und mir wurde gesagt dass ich keinen Anspruch auf einen Kindergartenplatz habe (fuer 3.5-jaehrige Tochter). Ich benoetige einen Platz ab ....
Antwort
der Deutsche Bildungsserver informiert über den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz näher auf der folgenden Seite:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1850
Darüber hinaus dürfen wir keine Rechtsauskünfte erteilen.
Rechtsanspruch Kindergartenplatz, Bundesverfassungsgericht
Frage
ich habe auf Ihrer Webseite die Informationen zum „Rechtsanspruch Kindergartenplatz“ gelesen. Hier wird auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwiesen (BVerFg im Urteil zu Paragraph 218). Können Sie mir bitte kurz ein Aktenzeichen oä. des entsprechenden Urteils schicken? Das wäre für meine Forschungsarbeit sehr hilfreich.
Antwort
der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ist erstmals in Schleswig-Holstein von einem Gericht bestätigt worden. So lautet der Beitrag des Ratgeber Rechts der ARD, s.u.
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/urteile/urteil.phtml?code=16314_154 http://www.bildungsserver.de/db/mlesen.html?Id=22217
Für eine mögliche Übertragbarkeit auf andere Bundesländer kann der Deutsche Bildungsserver keine Auskünfte erteilen. Die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern wird in den Bundesländern in je eigenen Kita-Gesetzen geregelt: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1899
Anrechung von Aufwandsentschädigung als Einkommen
Frage
Ich würde gerne wissen, ob ich die Aufwandsentschädigung die ich für meine Tagesmuttertätigkeit bekomme für die KiTa-Beitragsabrechnung angeben muss. Immerhin ist das ja kein Einkommen, wie mir meine Vermittlerin vom Jugendamt sagte sondern eben nur eine Aufwandsentschädigung.
Antwort
der Deutsche Bildungsserver darf keine Rechtsauskünfte erteilen. Für verbindliche Rechtsauskünfte müsste Ihr Jugendamt Ihnen eigentlich Angaben machen können. Im Raum Bremen gibt es keinen Tagespflegeverband. Das Tagesmütterverband Hessen bietet für hessische Tagesmütter eine kostenlose Rechtsberatung per Mail und Telefon an. www.tagespflege-vierheller.de
Die entsprechende gesammelte Internetinformation zu Terminen 2007 finden Sie unter http://www.hessisches-tagespflegebuero.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaaadccf
Zu einer ähnlichen aber nicht deckungsgleichen Anfrage hat der Tagesmütter Bundesverband ein Urteil aus Mecklenburg-Vorpommern verlinkt. http://www.tagesmuetter-bundesverband.de/webdateien/informationen/Oberfinanzd.Rostock.pdf
Änderungen Kindergartengesetz
Frage
steht im Jahr 2007/8 eine Änderung des Kindergartengesetzes an? Wenn eine Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes erfolgt, bitte teilen Sie mir dieses mit.
Kann man das Kindergartengesetzes unter einer Internet-Adresse finden?
Antwort
im Deutschen Bildungsserver finden Sie auf der folgenden Seite eine Auflistung der Kita-Gesetze in Deutschland:http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1899&
Der folgende Länderüberblick http://www.mbjs.brandenburg.de/media/lbm1.a.1234.de/rechtslage.pdf skizziert ebenfalls mit aktuellem Stand die Entwicklungen der Ausführungsgesetze der Länder zu Tageseinrichtungen für Kinder.
Aufsichtspflicht im Kindergarten
Frage
ich bin Erzieherin in einer altersgemischten Gruppe mit 25 Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren. Meine Leiterin sagt, dass ich bis zu drei Tagen ohne Zweitkraft allein die Betreuung und Aufsicht in der Gruppe haben darf. Sie kann mir aber keine Gesetzesgrundlage dafür zeigen. Könnten Sie mir diese vielleicht per Mail schicken, da ich gern sicher sein möchte, dass die Aufsichtspflicht meinerseits nicht verletzt wird.
Antwort
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass der Deutsche Bildungsserver keine Rechtsauskünfte erteilen darf. Mehr Informationen zu Ihrer Frage müssten Sie im Falle eines freien Trägers über den Dachverband erhalten, im Falle eines öffentlichen Trägers über die kommunale Behörde (Jugendamt, Landesjugendamt).
Adressen und Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten:
Institutionen auf Bundes- und Länderebene http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1969
Rechtliche Grundlagen http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1809
Informationen zur Aufsichtspflicht auf unserem Server: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1848
Teilnahme an Vorschulprojekt
Frage
Können/ dürfen Kann-Kinder von der Teilnahme an einem Vorschulprojekt ausgeschlossen werden?
Antwort
der Deutsche Bildungsserver darf keine Rechtsberatung geben. Richtig ist, dass Ihr Kind als Kann-Kind die Möglichkeit hat, bei Schulbefähigung, auch schon vor 6 Jahren eingeschult zu werden. Damit gehört er in die weitere Gruppe der Vorschulkinder.
Der mögliche Weg für Elternfragen/-beschwerden in der Kita ist der Weg über den Elternbeirat und/oder das direkte Gespräch mit der Kita-Leitung. Vielleicht kann dies ja auch zusammen mit der Erzieherin stattfinden, die die Empfehlung ausgesprochen hat. Vielleicht gibt es weitere Kann-Kinder, die eine Vorschulerziehung wünschen und sie können sich als Gruppe gemeinsam an die Leitugn wenden. Übergeordnet gibt es Ansprechpartner bei der Kommune, die für die Kitas zuständig sind. Ein anderer Weg wäre auch mit der Schule zu reden und falls es dort Einzelgespräche zur Schulvorstellung gibt, zu bitten das Gesrpäch zeitlich vorzuziehen.
Ansonsten kann ich Sie nur auf private Anbieter und Förderangebote verweisen, die nachmittags für Kinder angeboten werden.
Rechtsanspruch Kindergartenplatz Hessen
Frage
unsere Tochter wird 3 Jahre alt und obwohl wir beide berufstätig sind, stellt unsere Gemeinde un s keinen Kindergartenplatz zur Verfügung. Auf ihrer Internetseite ist beschrieben, dass nach § 24 SGB VIII ein Platz zur Verfügung gestellt werden muss. An wen können wir uns denn wenden, damit wir zu unserem Recht kommen?
Antwort
Rechtliche Auskünfte und Beratung können wir leider nicht geben, wir verweisen lediglich auf entsprechende Quellen:
Was wir zum Thema Rechtsanspruch haben finden Sie auf der Seite: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1850
Für Hessen finden Sie beim Familienatlas des hessischen Sozialministeriums folgende Informationen: http://www.familienatlas.de/ca/b/re/ksc/0 Am besten wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an das hessische Sozialministerium, die Adresse finden Sie im Impressum: http://www.familienatlas.de/go/id/bww/
Die rechtlichen Grundlagen für Hessen im Elementarbereich finden Sie auf der Seite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1906 und http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1899
Erzieherverordnung Baden-Württemberg
Frage
im Rahmen der Recherche zu meiner Diplomarbeit mit dem Thema "Gendersensitive Erziehung im Kindergarten" bin ich auf der Seite des deutschen Bildungsservers zur Erzieherverodnung auf ihre Adresse gestoßen und wende mich nun mit meinen Fragen an Sie:
Ist diese Erzieherveordnung für alle Fachschulen für Sozialpädagogik in Baden-Württember verbindlich? Wurde die Verordnung nach dem 23.08.2004 nicht mehr geändert?
Antwort
der Deutsche Bildungsserver darf keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben. Im Internet ist diese Verordnung nach unserem Kenntnisstand die aktuelle. Für eine genaue Klärung bitte ich Sie, das zuständige Ministerium (siehe Link) zu kontaktieren. Es gibt auch eine eigene Website mit umfangreichen Informationen zu Kitas in Baden-Württemberg heraus:
Datenschutz im Kindergarten
Frage
ein gemeindlicher Kindergarten möchte gern Informaterial zum Thema " Datenschutz im Kindergarten". Nun meine Fragen an Sie, hätten Sie eventuell Skripte bzw. Infomaterial für dieses Thema.
Antwort
der Deutsche Bildungsserver verlinkt auf der folgenden Seite Informationen und Informationsstellen zum Datenschutz im Kindergarten. Wir geben diese Informationen aber nicht heraus. Daher bitte ich Sie die auf der Seite genannten Institutionen für die Zusendung von Broschüren und Informationsmaterial zu kontaktieren. Sie finden die Kontaktadressen, wenn Sie bei den einzelnen Datensätzen "Details" anklicken. Vielen Dank. Hier die Seite: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1849
Betriebserlaubnis, Einhaltung des Bildungsplans
Frage
in unserer Kita sollen übes Jahr verteilt 8 U3-Kinder aufgenommen werden. Diese sollen in eine einzige Gruppe gesteckt werden, wo die Eltern jedoch strikt dagegen sind. Vorschläge die Kinder auf zwei Gruppen aufzuteilen, werden mit dem Kommentar abglehnt, dafür gebe es derzeit keine Betriebserlaubnis und die Anforderungen an eine zweite U3-Gruppe seinen sehr hoch undob eine beantragen sinnvoll ist, wisse man derzeit nicht. Jetzt zu meiner Frage: Ist diese Aussage mit der Betriebserlaubnis und den Anforderungen richtig und wie bekomme ich raus, ob die Erzieherinen, den Bildungsplan einhalten und richtig vermitteln?
Antwort
Bei Fragen zur Betriebserlaubnis und den Anforderungen kann ich Sie nur an den Betreiber der Kita (Kommune oder freier Träger) und die zuständigen Behörden (Sozialministerium) verweisen. Zu den zuständigen Stellen, rechtlichen Grundlagen und auch zum Bildungsplan in Hessen finden Sie Informationen über die Seite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=4246
Bezüglich des Bildungsplans suchen Sie am besten das Gespräch mit den Erzieherinnen. Vielleicht kann man im Rahmen eines Elternabends das Konzept und die praktische Umsetzung in Ihrer Kita vorstellen und besprechen.