Schüler-Lehrer-Konflikte: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn Sie das Gefühl haben, daß der Unterricht nicht diesen Vorgaben entspricht, sollten Sie das Gespräch mit der Klassenlehrerin suchen.
Wenn Sie das Gefühl haben, daß der Unterricht nicht diesen Vorgaben entspricht, sollten Sie das Gespräch mit der Klassenlehrerin suchen.
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===Zitat aus dem Internet als Täuschungsversuch===
'''Frage'''
Bei einer Englischklausur habe ich ein auswendig gelerntes Zitat aus dem Internet verwendet. Nun wurde die Arbeit mit "ungenügend" bewertet wegen Täuschungsversuch und "nicht selbsterbrachte Leistung". Kann ich dagegen vorgehen?
'''Antwort'''
Eine Rechtsauskunft oder Rechtsberatung können wir leider nicht anbieten.
Was genau als Täuschungsversuch zu werten ist, ist wahrscheinlich in den entsprechenden Prüfungsordnungen geregelt. Möglicherweise gibt es auch spezielle Erlasse/Regelungen mit Bezug auf das Internet. Eine Übersicht zu im Internet vorliegenden schulrechtlichen Quellen finden Sie über die Seite
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=72
Ihre Schule oder das zuständige Schulamt wird Ihnen die entsprechenden Rechtsgrundlagen ebenfalls nennen können.
Sie sollten auf jeden Fall versuchen, die Sachlage mit Ihrem Lehrer zu klären, vielleicht können Sie auch einen weiteren Fachlehrer oder Vertrauenslehrer hinzuziehen.


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Version vom 20. September 2007, 13:39 Uhr

Startseite > Themenbereiche > Schule > Schüler-Lehrer-Konflikte

Kopftuchverbot an katholischer Schule

Frage

ich habe eine Beschwerde und ein Protest an die katholische Schule...

Diese Schule hat mich sehr enttäuscht, weil ich am ... meine Tochter bei der Sekräteriat anmelden wollte, habe ich mit böse Überraschung erlebt. Die Sagten mir, dass ich meine Tochter erst dann anmelde, wenn ich den Zettel unterschreibe und zusichere dass meine Tochter mit Kopftuch zu Schule nicht kommen durfte. Obwohl, dass meine Tochter keine Kopftuch trägt. Sie ist noch 9 Jahre alt. Das war eine Grosse Beleidigung und werde ich auch nicht so einfach lassen.

Ich dachte, dass wir als Deutsche Familie nicht in Deutschland lebe, sondern irgendwoanders. Das hat mich sehr gestört und Schlimmste, das Ganze hat neben meine Tochter passiert. Ich bitte um eine Hilfe, wie ich die Unterstützung bekomme und wie werde ich meine Rechte fordern?

Antwort

Der Deutsche Bildungsserver ist ein Webkatalog und verweist lediglich auf Internetquellen. Eine Beratung oder Berurteilung von Schulfragen können wir nicht anbieten.

Am besten wenden Sie sich an eine der Elternvertretungen in NRW: http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/Service/AdressenSchule/Elternverbaende/index.html oder das zuständige Schulamt: http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/Service/AdressenSchule/Schulaemter/Koeln/index.html


Ärztliches Attest für Fehlstunde

Frage

ich habe eine Frage bezüglich des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Ich bin Schüler der 13. Klasse. Zudem bin ich ein ordentlicher Schüler, der die Schule noch nie geschwänzt hat. Außerdem bin ich selten krank. Den einen Tag ging es mir aber nicht gut. Ich fühlte mich schlecht und hatte starke Kopfschmerzen. An diesem Tag hatte ich bis zur 7. Stunde Unterricht. Die ersten 6 Stunden war ich noch anwesend. Da sich die Kofschmerzen im Laufe des Vormitags verschlimmerten ließ ich die 7. Stunde ausfallen. Ich meldete mich dementsprechend im Sekretariat ab und mein Vater holte mich von der Schule ab. Die Lehrerin, bei der ich die 7. Stunde hatte, fordert nun von mir ein Ärztliches Attest, das beweist das ich in dieser Zeit wirklich krank war. Nun meiner Frage an euch: Kann die Lehrerin so etwas einfordern? Es war nur diese eine Stunde und ich war abgemeldet. Bitte helft mir. Es ist sehr wichtig!

Antwort

Rechtliche Auskünfte können wir leider nicht geben, wir verweisen lediglich auf vorhandene Rechtsquellen im Internet: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=745

Versuchen Sie, die Sachlage gemeinsam mit der Lehrerin, dem Sekretariat und Ihrem Vater zu klären. Sollte es zu keiner Einigung kommen bzw. das Vorgehen bei Krankmeldung unklar bleiben, können Sie versuchen, eine entsprechende Auskunft über das zuständige Schulamt zu bekommen: http://www.kultus-mv.de/_sites/wir/struktur2.htm


Notengebung, mündliche Leistung, Rheinland-Pfalz

Frage

ich besuche eine 8.Klasse einer Regionale Schule in Rheinland- Pfalz. Heute musste ich ein Referat vor 25 Schüler/innen halten. Wir hatten eine Woche Zeit alle 10 Themen zu lernen und die Leherin hat sich ein Thema ausgesucht. Als ich dran war habe ich es zweimal Versucht mich zu überwinden und ich habe es nicht geschafft. Deshallb habe ich eine "ungenügend" bekommen. Sonst hatte ich in Deutsch immer eine befriedigend. Darf sie mir denn eine 6 geben, obwohl es wegen meinen Physchen nicht geht?? Könnten Sie mir denn Tipps geben ob was ich der Schulleitung sagen könnte??

PS: Hilft es denn wenn ich ab ... Schauspieltraning besuche??

Antwort

Ich kann Ihnen leider nicht sagen ob es Kriterien gibt, die einen Schüler vom Erbringen mündlichen Leistungen befreien. Vielleicht suchen Sie einfach mal das Gespräch mit Ihrer Lehrerin oder einem Vertrauenslehrer an Ihrer Schule und schildern Ihr Problem. Vielleicht läßt sich eine Lösung finden. Es gibt auch den schulpsychologischen Dienst an den Sie sich wenden können, Ihre Schule kann Ihnen sicher den zuständigen Ansprechpartner nennen. Schulpsychologische Beratungszentren in Rheinland-Pfalz: http://ifb.bildung-rp.de/wir-ueber-uns/standorte/schulpsychologische-beratungszentren.html

Schulpsychologie für Schülerinnen und Schüler http://www.schulpsychologie.de/start/schueler.htm

Auf unserem Server haben wir weitere Informationssammlungen, die vielleicht hilfreich sind:

Online-Beratung bei Problemen für Schüler/-innen http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1324

Beratung und Hilfe bei Problemen http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=461

Prüfungsangst und Lernschwierigkeiten http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=2397 Richtet sich zwar an Studenten, ist aber auch auf Schüler übertragbar.

Das Schauspieltraining könnte möglicherweise helfen, die Sprechangst vor Gruppen zu überwinden. Andere Methoden können Ihnen sicher die schulpsychologischen Beratungsstellen nennen.


Diskriminierung von Migrantenkindern

Frage

Ich habe eine Frage: am wem soll ich mich wenden um ein Problem zu lösen der zurzeit im... im Realschule und Gymnasium existiert mit Lehrer die denken dass die Götter sind und regelrecht die Schüler schikanieren. Und besonders wenn Sie wissen dass die Eltern aus Ausland kommen. Kann man Noten nur für Glück oder dass die Elter Ärzte; Apotheker, Lehrer sind die Antwort im... ist: ja. Ich möchte leider anonym bleiben aus Sicherheit gründen. Ich bin nur einfach besorgt, weil nur wenn Schule spaß macht sind die Kinder gut und haben Lust zu lernen.

Antwort

Bei Problemen mit einem Lehrer sollten Sie als Eltern das Gespräch mit dem betroffenen Lehrer suchen, unter Umständen auch mit der Schulleitung. Vielleicht kann Ihnen auch der Landeselternbeirat Baden-Württemberg einen Rat geben: http://www.leb-bw.de/


Ablehnung einer Lehrkraft durch die Eltern

Frage

wir haben hier in unserem Ort mit der Lehrkraft, die unsere Vorschulkinder bekommen sollen ein Problem. Jetzt werden Unterschriften gesammelt um dass wir einen anderen Lehrer/in wünschen. Ist dies überhaupt durchsetztbar? Vielleicht können Sie mir Infos und Tipps geben, wo man darüber nachlesen kann.

Antwort

Eine Antwort auf diese Frage kann ich Ihnen leider auch nicht geben. Informationen zu schulrechtlichen Regelungen, soweit sie im Internet vorliegen, haben wir auf der Seite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=72 zusammengestellt. Auskünfte zur Rechtslage kann Ihnen auch das zuständige Schulamt geben: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=4624

Ansonsten kann ich Sie nur auf unsere Informationssammlung für Eltern http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1836 und die dort genannten Elternverbände verweisen: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=403 Vielleicht kennt man dort solche Fälle und kann Sie diesbezüglich beraten.


Widerstand gegen Grundschulempfehlung

Frage

Unser Sohn wurde mit fünf eingeschult. Die Lehrerin gibt keine Empfehlung für das Gymnasium, weil sie ihn für zu jung hält. Er geht jetzt in die 4. Klasse und seine Lehrerin will ihm in Deutsch eine Drei geben, weil sie verhindern will, daß er eine gymnasiale Empfehlung bekommt. Anderen Kindern hat sie mit zwei Dreien in den Hauptfächern eine gym. Empfehlung gegeben. Was haben wir nun für Möglichkeiten gegen solche Ungerechtigkeit?

Antwort

Eine rechtliche Beratung können wir Ihnen leider nicht geben. Welchen Grad der Verbindlichkeit die Grundschulempfehlung in Ihrem Bundesland hat und ob es für Sie als Eltern Möglichkeiten gibt, gegen die Empfehlung vorzugehen oder es trotzdem mit einer Anmeldung am Gymnasium zu versuchen, kann Ihnen das zuständige Schulamt sagen. http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=4624

Vielleicht können Sie auch versuchen, Ihren Fall mit der Schulleitung zu besprechen oder nochmals eine schulpsychologische Beratungsstelle aufsuchen. Rat und Hilfe können Ihnen sicherlich auch die Elternverbände geben: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=403 Weitere Informationen für Eltern: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1836


Konflikt bzgl. schlechter Förderung

Frage

Beschwerde über schlechte Förderung von Kindern mit Lernschwächen an einer Hauptschule.

Antwort

Als redaktionelle Mitarbeiterin des Deutschen Bildungsservers bin ich wohl nicht die richtige Ansprechpartnerin für Ihre Beschwerde. Am sinnvollsten scheint mir, Sie wenden sich an die Schule selbst. Darüber hinaus finden Sie auf Seite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=461 des Deutschen Bildungsservers umfangreiche Informationen zu Thema "Beratung und Hilfe bei Problemen".


Stundentafel und Lehrplan Grundschule Hessen

Frage

der Sohn meiner Lebensgefährtin ist nun in der dritten Klasse. Doch leider müßen wir erneut feststellen das er keinen "richtigen" Stundenplan hat. Der überwiegende Teil, des Planes besteht aus dem Namen seiner Lehrerin. Auf mehrmaliges Nachfragen haben wir erfahren, von unserem Sohn, daß er die meiste Zeit nur Mathematik gelehrt bekommen hat. Nun zu meiner Frage, wo kann ich einsehen, was und wieviele(!) Stunden wöchentlich gelehrt werden müßen oder sollen? Können Sie mir bitte Informationen zukommen lassen?

Antwort

Die Stundentafel für die Grundschule in Hessen finden Sie beim hessischen Kultusministerium auf der Seite: http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=a055a184eaa959639c304d28b32d8bea Der Rahmenplan zu den Unterrichtsinhalten ist auf der Seite http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=7eb3669d3206a4a676f9f4b7339d79c0

Wenn Sie das Gefühl haben, daß der Unterricht nicht diesen Vorgaben entspricht, sollten Sie das Gespräch mit der Klassenlehrerin suchen.


Zitat aus dem Internet als Täuschungsversuch

Frage

Bei einer Englischklausur habe ich ein auswendig gelerntes Zitat aus dem Internet verwendet. Nun wurde die Arbeit mit "ungenügend" bewertet wegen Täuschungsversuch und "nicht selbsterbrachte Leistung". Kann ich dagegen vorgehen?

Antwort

Eine Rechtsauskunft oder Rechtsberatung können wir leider nicht anbieten. Was genau als Täuschungsversuch zu werten ist, ist wahrscheinlich in den entsprechenden Prüfungsordnungen geregelt. Möglicherweise gibt es auch spezielle Erlasse/Regelungen mit Bezug auf das Internet. Eine Übersicht zu im Internet vorliegenden schulrechtlichen Quellen finden Sie über die Seite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=72

Ihre Schule oder das zuständige Schulamt wird Ihnen die entsprechenden Rechtsgrundlagen ebenfalls nennen können.

Sie sollten auf jeden Fall versuchen, die Sachlage mit Ihrem Lehrer zu klären, vielleicht können Sie auch einen weiteren Fachlehrer oder Vertrauenslehrer hinzuziehen.