Elementarbildung Rechtsfragen: Unterschied zwischen den Versionen
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===Vertretung bei Schwangerschaftsurlaub=== | ===Vertretung bei Schwangerschaftsurlaub=== | ||
Version vom 14. Juni 2007, 14:38 Uhr
Vertretung bei Schwangerschaftsurlaub
Frage
ich habe eine Frage zwecks Schwangerschaftsvertretung. Ich beaufsichtige als Erzieherin 25 Kinder und meine Helferin geht in den Schwangerschaftsurlaub.
Ab wann bekomme ich rechtmäßig eine Vertretung? Mir wurde mitgeteilt, dass ich erst nach ihren 6 Wochen Schwangerschaftsurlaub eine Vertretung erhalten würde.
Antwort
ich bitte um Ihr Verständnis, dass der Deutsche Bildungsserver keine Rechtsauskünfte erteilen darf. Mehr Informationen zu Ihrer Frage müssten Sie im Falle eines freien Trägers über den Dachverband erhalten, im Falle eines öffentlichen Trägers über die kommunale Behörde (Jugendamt, Landesjugendamt).
Adressen und Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten:
Institutionen auf Bundes- und Länderebene http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1969
Rechtliche Grundlagen http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1809
Rechtsanspruch Kindergartenplatz
Frage
ich wuerde mich freuen wenn Sie mir die gegenwaertige Rechtslage in Bezug auf Kindergartenplatz erlaeutern koennten. Ich habe mich gerade bei der Stadt ... erkundigt und mir wurde gesagt dass ich keinen Anspruch auf einen Kindergartenplatz habe (fuer 3.5-jaehrige Tochter). Ich benoetige einen Platz ab ....
Antwort
der Deutsche Bildungsserver informiert über den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz näher auf der folgenden Seite:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1850
Darüber hinaus dürfen wir keine Rechtsauskünfte erteilen.
Rechtsanspruch Kindergartenplatz, Bundesverfassungsgericht
Frage
ich habe auf Ihrer Webseite die Informationen zum „Rechtsanspruch Kindergartenplatz“ gelesen. Hier wird auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwiesen (BVerFg im Urteil zu Paragraph 218). Können Sie mir bitte kurz ein Aktenzeichen oä. des entsprechenden Urteils schicken? Das wäre für meine Forschungsarbeit sehr hilfreich.
Antwort
der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ist erstmals in Schleswig-Holstein von einem Gericht bestätigt worden. So lautet der Beitrag des Ratgeber Rechts der ARD, s.u.
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/urteile/urteil.phtml?code=16314_154 http://www.bildungsserver.de/db/mlesen.html?Id=22217
Für eine mögliche Übertragbarkeit auf andere Bundesländer kann der Deutsche Bildungsserver keine Auskünfte erteilen. Die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern wird in den Bundesländern in je eigenen Kita-Gesetzen geregelt: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1899