Elementarbildung Rechtsfragen: Unterschied zwischen den Versionen
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===Urlaubsregelungen in der Kindertagespflege=== | |||
'''Frage''' | |||
Regelungen zur Urlaubsplanung von Tagespflegepersonen. Wo kann ich nachlesen, wie und warum der Ermessensspielraum des Trägers eine Rolle spielt? | |||
'''Antwort''' | |||
Eine rechtliche Beratung können wir Ihnen leider nicht anbieten, aber ich kann Ihnen zumindest ein paar Informationsseiten nennen. Möglicherweise sind diese Ihnen aber auch schon bekannt: | |||
Es gibt eine Rechtsberatung des Landesverbandes Kindertagespflege NRW, die Ihnen vielleicht Antworten auf Ihre Fragen geben kann: | |||
https://www.landesverband-kindertagespflege-nrw.de/index.php?article_id=44 | |||
Informationen zur Kindertagespflege des Ministeriums in NRW: | |||
https://www.mkffi.nrw/was-ist-kindertagespflege | |||
Die dort vorliegende Handreichung zur Kindertagespflege enthält zumindest Empfehlungen, aber keine Vorgaben: | |||
https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/handreichung_kindertagespflege_in_nrw_2.pdf | |||
Fragen dazu sollte das Ministerium beantworten können. Kontakt: | |||
https://www.mkffi.nrw/webform/kontaktformular | |||
Rechtsinformationen gibt es auch beim | |||
Bundesverband Kindertagespflege | |||
https://www.bvktp.de/fachberatung/rechtliches/ | |||
und beim Hessischen Kindertagespflegebüro: | |||
http://www.hktb.de/content/rechtliche-grundlagen | |||
Ansonsten bleibt Ihnen noch die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt. | |||
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===Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg, Anlagen aus älterer Ausgabe=== | |||
'''Frage''' | |||
Ich habe von 2003 - 2005 meine Ausbildung zur Erzieherin gemacht. Ich benötige die Anlage A bis E der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs aus diesem Zeitraum. Leider steht dies online auf ihrer Homepage nicht zur Verfügung. Lassen sich diese Anlagen zufällig noch bei Ihnen im Archiv finden und gibt es in diesem Fall eine Möglichkeit mir diese Anlagen zukommen zu lassen? | |||
'''Antwort''' | |||
Der Deutsche Bildungsserver verlinkt lediglich auf Informationen im Internet. Über die Dokumente verfügen wir selbst nicht. | |||
Die aktuelle Verordnung bietet zwar einen Normverlauf an mit älteren Fassungen der Verordnung: | |||
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=4634&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=berufskolleg#det0 | |||
leider sind für die relevanten Jahre die Anlagen nicht dabei. | |||
Vielleicht fragen Sie mal bei der Redaktion der Verordnungsblätter nach: | |||
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_impressum | |||
Ein weiterer Ansprechpartner wäre das Kultusministerium: | |||
https://www.schulministerium.nrw/ministerium/service/kontakt | |||
Fündig werden sollten Sie in Bibliotheken. Die Landesbibliotheken von NRW müßten die Verordnungen im Bestand haben: | |||
https://www.landesbibliothek-nrw.de/aufgaben/pflichtliteratur/ | |||
Ein weiterer Ansprechpartner wären die Archive: | |||
https://www.archive.nrw.de/ | |||
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===Anerkennung Erzieherausbildung DDR=== | |||
'''Frage''' | |||
ich habe in den 80er Jahren in der DDR den Abschluss als „Staatlich anerkannte Krippenerzieherin“ erworben. | |||
Danach habe ich einige Jahre als Krippenerzieherin in Kindertagesstätten gearbeitet. | |||
Welche Schritte muss ich gehen, wenn ich mir diesen Abschluss anerkennen möchte, um ggf. noch einmal in dem Beruf oder in ähnlichen Fachrichtungen tätig zu werden, mit der Anerkennung und finanzieller Gleichbehandlung? | |||
'''Antwort''' | |||
In folgendem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) ist die "Anerkennung von nach Rechtsvorschriften der ehemaligen DDR abgeschlossenen Ausbildungen in Erzieherberufen gemäß Art. 37 Einigungsvertrag" geregelt: | |||
https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1991/1991_06_14-Erzieherberufe-ehem-DDR.pdf | |||
Ob und was Sie noch hinsichtlich einer Anerkennung tun müssen kann Ihnen die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sagen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Anerkennung von Sozialberufen in Berlin: | |||
https://www.berlin.de/sen/jugend/fachkraefte/anerkennung-sozialberufe/ | |||
Etwas weiter unten auf der Seite finden Sie auch Antragsformulare zum Runterladen. | |||
Bei den "Häufigen Fragen" finden Sie auch eine Antwort auf die Frage "Ich habe einen erzieherischen Fachschulabschluss der ehemaligen DDR und möchte diesen anerkennen lassen. Was muss ich beachten?" | |||
Kontakt für weitere Fragen: E-Mail an anerkennung.sozialberufe@senbjf.berlin.de | |||
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Aktuelle Version vom 30. Oktober 2024, 08:54 Uhr
Vertretung bei Schwangerschaftsurlaub
Frage
ich habe eine Frage zwecks Schwangerschaftsvertretung. Ich beaufsichtige als Erzieherin 25 Kinder und meine Helferin geht in den Schwangerschaftsurlaub.
Ab wann bekomme ich rechtmäßig eine Vertretung? Mir wurde mitgeteilt, dass ich erst nach ihren 6 Wochen Schwangerschaftsurlaub eine Vertretung erhalten würde.
Antwort
ich bitte um Ihr Verständnis, dass der Deutsche Bildungsserver keine Rechtsauskünfte erteilen darf. Mehr Informationen zu Ihrer Frage müssten Sie im Falle eines freien Trägers über den Dachverband erhalten, im Falle eines öffentlichen Trägers über die kommunale Behörde (Jugendamt, Landesjugendamt).
Adressen und Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten:
Institutionen auf Bundes- und Länderebene http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1969
Rechtliche Grundlagen http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1809
Rechtsanspruch Kindergartenplatz
Frage
ich wuerde mich freuen wenn Sie mir die gegenwaertige Rechtslage in Bezug auf Kindergartenplatz erlaeutern koennten. Ich habe mich gerade bei der Stadt ... erkundigt und mir wurde gesagt dass ich keinen Anspruch auf einen Kindergartenplatz habe (fuer 3.5-jaehrige Tochter). Ich benoetige einen Platz ab ....
Antwort
der Deutsche Bildungsserver informiert über den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz näher auf der folgenden Seite:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1850
Darüber hinaus dürfen wir keine Rechtsauskünfte erteilen.
Anrechung von Aufwandsentschädigung als Einkommen
Frage
Ich würde gerne wissen, ob ich die Aufwandsentschädigung die ich für meine Tagesmuttertätigkeit bekomme für die KiTa-Beitragsabrechnung angeben muss. Immerhin ist das ja kein Einkommen, wie mir meine Vermittlerin vom Jugendamt sagte sondern eben nur eine Aufwandsentschädigung.
Antwort
der Deutsche Bildungsserver darf keine Rechtsauskünfte erteilen. Für verbindliche Rechtsauskünfte müsste Ihr Jugendamt Ihnen eigentlich Angaben machen können. Im Raum Bremen gibt es keinen Tagespflegeverband. Das Tagesmütterverband Hessen bietet für hessische Tagesmütter eine kostenlose Rechtsberatung per Mail und Telefon an. www.tagespflege-vierheller.de
Die entsprechende gesammelte Internetinformation zu Terminen 2007 finden Sie unter http://www.hessisches-tagespflegebuero.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaaadccf
Zu einer ähnlichen aber nicht deckungsgleichen Anfrage hat der Tagesmütter Bundesverband ein Urteil aus Mecklenburg-Vorpommern verlinkt. http://www.tagesmuetter-bundesverband.de/webdateien/informationen/Oberfinanzd.Rostock.pdf
Änderungen Kindergartengesetz
Frage
steht im Jahr 2007/8 eine Änderung des Kindergartengesetzes an? Wenn eine Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes erfolgt, bitte teilen Sie mir dieses mit.
Kann man das Kindergartengesetzes unter einer Internet-Adresse finden?
Antwort
im Deutschen Bildungsserver finden Sie auf der folgenden Seite eine Auflistung der Kita-Gesetze in Deutschland:http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1899&
Der folgende Länderüberblick http://www.mbjs.brandenburg.de/media/lbm1.a.1234.de/rechtslage.pdf skizziert ebenfalls mit aktuellem Stand die Entwicklungen der Ausführungsgesetze der Länder zu Tageseinrichtungen für Kinder.
Aufsichtspflicht im Kindergarten
Frage
ich bin Erzieherin in einer altersgemischten Gruppe mit 25 Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren. Meine Leiterin sagt, dass ich bis zu drei Tagen ohne Zweitkraft allein die Betreuung und Aufsicht in der Gruppe haben darf. Sie kann mir aber keine Gesetzesgrundlage dafür zeigen. Könnten Sie mir diese vielleicht per Mail schicken, da ich gern sicher sein möchte, dass die Aufsichtspflicht meinerseits nicht verletzt wird.
Antwort
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass der Deutsche Bildungsserver keine Rechtsauskünfte erteilen darf. Mehr Informationen zu Ihrer Frage müssten Sie im Falle eines freien Trägers über den Dachverband erhalten, im Falle eines öffentlichen Trägers über die kommunale Behörde (Jugendamt, Landesjugendamt).
Adressen und Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten:
Institutionen auf Bundes- und Länderebene http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1969
Rechtliche Grundlagen http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1809
Informationen zur Aufsichtspflicht auf unserem Server: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1848
Teilnahme an Vorschulprojekt
Frage
Können/ dürfen Kann-Kinder von der Teilnahme an einem Vorschulprojekt ausgeschlossen werden?
Antwort
der Deutsche Bildungsserver darf keine Rechtsberatung geben. Richtig ist, dass Ihr Kind als Kann-Kind die Möglichkeit hat, bei Schulbefähigung, auch schon vor 6 Jahren eingeschult zu werden. Damit gehört er in die weitere Gruppe der Vorschulkinder.
Der mögliche Weg für Elternfragen/-beschwerden in der Kita ist der Weg über den Elternbeirat und/oder das direkte Gespräch mit der Kita-Leitung. Vielleicht kann dies ja auch zusammen mit der Erzieherin stattfinden, die die Empfehlung ausgesprochen hat. Vielleicht gibt es weitere Kann-Kinder, die eine Vorschulerziehung wünschen und sie können sich als Gruppe gemeinsam an die Leitugn wenden. Übergeordnet gibt es Ansprechpartner bei der Kommune, die für die Kitas zuständig sind. Ein anderer Weg wäre auch mit der Schule zu reden und falls es dort Einzelgespräche zur Schulvorstellung gibt, zu bitten das Gesrpäch zeitlich vorzuziehen.
Ansonsten kann ich Sie nur auf private Anbieter und Förderangebote verweisen, die nachmittags für Kinder angeboten werden.
Rechtsanspruch Kindergartenplatz Hessen
Frage
unsere Tochter wird 3 Jahre alt und obwohl wir beide berufstätig sind, stellt unsere Gemeinde un s keinen Kindergartenplatz zur Verfügung. Auf ihrer Internetseite ist beschrieben, dass nach § 24 SGB VIII ein Platz zur Verfügung gestellt werden muss. An wen können wir uns denn wenden, damit wir zu unserem Recht kommen?
Antwort
Rechtliche Auskünfte und Beratung können wir leider nicht geben, wir verweisen lediglich auf entsprechende Quellen:
Was wir zum Thema Rechtsanspruch haben finden Sie auf der Seite: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1850
Für Hessen finden Sie beim Familienatlas des hessischen Sozialministeriums folgende Informationen: http://www.familienatlas.de/ca/b/re/ksc/0 Am besten wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an das hessische Sozialministerium, die Adresse finden Sie im Impressum: http://www.familienatlas.de/go/id/bww/
Die rechtlichen Grundlagen für Hessen im Elementarbereich finden Sie auf der Seite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1906 und http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1899
Erzieherverordnung Baden-Württemberg
Frage
im Rahmen der Recherche zu meiner Diplomarbeit mit dem Thema "Gendersensitive Erziehung im Kindergarten" bin ich auf der Seite des deutschen Bildungsservers zur Erzieherverodnung auf ihre Adresse gestoßen und wende mich nun mit meinen Fragen an Sie:
Ist diese Erzieherveordnung für alle Fachschulen für Sozialpädagogik in Baden-Württember verbindlich? Wurde die Verordnung nach dem 23.08.2004 nicht mehr geändert?
Antwort
der Deutsche Bildungsserver darf keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben. Im Internet ist diese Verordnung nach unserem Kenntnisstand die aktuelle. Für eine genaue Klärung bitte ich Sie, das zuständige Ministerium (siehe Link) zu kontaktieren. Es gibt auch eine eigene Website mit umfangreichen Informationen zu Kitas in Baden-Württemberg heraus:
Datenschutz im Kindergarten
Frage
ein gemeindlicher Kindergarten möchte gern Informaterial zum Thema " Datenschutz im Kindergarten". Nun meine Fragen an Sie, hätten Sie eventuell Skripte bzw. Infomaterial für dieses Thema.
Antwort
der Deutsche Bildungsserver verlinkt auf der folgenden Seite Informationen und Informationsstellen zum Datenschutz im Kindergarten. Wir geben diese Informationen aber nicht heraus. Daher bitte ich Sie die auf der Seite genannten Institutionen für die Zusendung von Broschüren und Informationsmaterial zu kontaktieren. Sie finden die Kontaktadressen, wenn Sie bei den einzelnen Datensätzen "Details" anklicken. Vielen Dank. Hier die Seite: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1849
Betriebserlaubnis, Einhaltung des Bildungsplans
Frage
in unserer Kita sollen übes Jahr verteilt 8 U3-Kinder aufgenommen werden. Diese sollen in eine einzige Gruppe gesteckt werden, wo die Eltern jedoch strikt dagegen sind. Vorschläge die Kinder auf zwei Gruppen aufzuteilen, werden mit dem Kommentar abglehnt, dafür gebe es derzeit keine Betriebserlaubnis und die Anforderungen an eine zweite U3-Gruppe seinen sehr hoch undob eine beantragen sinnvoll ist, wisse man derzeit nicht. Jetzt zu meiner Frage: Ist diese Aussage mit der Betriebserlaubnis und den Anforderungen richtig und wie bekomme ich raus, ob die Erzieherinen, den Bildungsplan einhalten und richtig vermitteln?
Antwort
Bei Fragen zur Betriebserlaubnis und den Anforderungen kann ich Sie nur an den Betreiber der Kita (Kommune oder freier Träger) und die zuständigen Behörden (Sozialministerium) verweisen. Zu den zuständigen Stellen, rechtlichen Grundlagen und auch zum Bildungsplan in Hessen finden Sie Informationen über die Seite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=4246
Bezüglich des Bildungsplans suchen Sie am besten das Gespräch mit den Erzieherinnen. Vielleicht kann man im Rahmen eines Elternabends das Konzept und die praktische Umsetzung in Ihrer Kita vorstellen und besprechen.
Rechtsgrundlagen Vorbereitungszeit Bayern
Frage
Ich hoffe ich bin bei Ihnen an der richtigen Stelle. Und zwar hätte ich eine Frage zu der Regelung/Vorschrift ob Erzieher/innen, bzw. Kinderpfleger/innen in Kindergärten oder Kita´s in BAYERN eine gewisse Vorbereitungszeit rechtlich zusteht??? Wenn ja, wieviele Stund(en) in der Woche sind das?? Und wo steht dazu etwas festgeschrieben, ich habe es nämlich noch nicht entdeckt.
Antwort
Nach meinen Recherchen gibt es dazu keine eindeutige einheitliche Regelung. In der Ausführungsverordnung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes ist in § 17 lediglich von einer „angemessenen Verfügungszeit“ die Rede http://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/download/baykibig.pdf.
Etwas spezifiziert wird dies in folgendem Dokument des bayerischen Arbeitsministeriums: http://www.arbeitsministerium.bayern.de/kinderbetreuung/newsletter/stmas-baykitag-90.htm.
In der „Dienstordnung für das pädagogische Personal in den katholischen Kindertageseinrichtungen“ finden sich detailliertere Regelungen: http://www.abtei-muensterschwarzach.de/dcms/sites/bistum/extern/kodakompass/_themen/do_erz.html (siehe § 7).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen.
Raumgestaltung von Kindertagesstätten
Frage
in Rahmen eines Referates suche ich Informationen zu "Raumvorgaben, Raumgestaltung und Raumerfahrungsmöglichkeiten als Gestaltungsaufgabe für Erzieherinnen". Besitzen Sie Material oder Links zu den Themen und vor allem zu Raumvorgaben (Gesetze) die Sie mir zusenden können?
Antwort
Folgende Quellen zum Thema Raumgestaltung konnte ich auf unserem Server finden:
Raumgestaltung in Kitas - pädagogische Freiheit oder kindliche Einschränkung? http://www.bildungsserver.de/db/mlesen.html?Id=39814
Raum für Kinder. Ein Arbeitsbuch zur Raumgestaltung in Kindergärten http://www.bildungsserver.de/db/mlesen.html?Id=39511
Raumgestaltung in Kindertagesstätten http://www.bildungsserver.de/db/mlesen.html?Id=39255
KiTas kleinkindgerecht bauen und ausstatten http://www.bildungsserver.de/db/mlesen.html?Id=42399
Weitere Hinweise und Informationen finden Sie eventuell über das Informationsangebot "Forschung und Praxis": http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=4566
Für die Literatursuche bietet sich die FIS Bildung Literaturdatenbank an: http://www.fachportal-paedagogik.de/fis_bildung/fis_form.html Einige Literaturangaben finden Sie zum Beispiel über folgende Abfrage:
(Schlagwörter: RAUMPLANUNG oder RAUMGESTALTUNG oder RAUM) und (Schlagwörter: KINDERGARTEN oder KINDERTAGESSTAETTE oder ELEMENTAR*)
Zu den gesetzlichen Vorgaben können Ihnen sicher die zuständigen Ministerien und Ämter Auskunft geben: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1971
Rechtslage bei der Raumgestaltung von Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg
Frage
im Rahmen der Erzieherausbildung behandeln wir gerade das Thema Raumgestaltung. Ich habe nun schon sehr viel im Internet recherchiert aber leider noch nichts Brauchbaches zur Rechtslage in Baden-Württemberg gefunden. Daher wollte ich mich nun bei Ihnen erkundigen, ob Sie für mich Informationsmaterial zu den rechtlichen bzw. gesetzlichen Vorschriften zur Raumgestaltung in Kindertagesstätten in Baden-Württemberg haben und mir dieses eventuell per Mail zuschicken könnten?
Antwort
Erkundigen Sie sich am besten direkt bei den zuständigen Stellen in Baden-Württemberg, ob entsprechende Vorgaben oder Empfehlungen existieren: http://www.bildungsserver.de/Baden-Wuerttemberg-Ministerien-und-Kommunalverband-fuer-Jugend-und-Soziales-1974.html
Dokumente, die ich über Google finden konnte:
Dokument des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales: Tipps und Empfehlungen zur räumlichen Ausstattung von Kleinkindeinrichtungen: https://www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/385629/RaeumlicheAusstattung.pdf KVJS-Ratgeber Ausstattung von Kleinkindeinrichtungen: http://www.kvjs.de/fileadmin/publikationen/ratgeber/KVJS-Ratgeber-Kleinkindeinrichtung-R.pdf
Von der Unfallkasse Baden-Württemberg gibt es die Broschüre "Sichere und kindgerechte Gestaltung von Kinderkrippen": http://www.uk-bw.de/fileadmin/Altbestand/pdf/Kinder_unter_drei_Jahren_sicher_betreuen.pdf mit Hinweis auf die Publikation der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: "Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen": http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/v-s2.pdf
Das Umweltministerium BW hat einen Leitfaden zur akustischen Gestaltung von Kindertagesstätten herausgegeben: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikation/did/laermschutz-fuer-kleine-ohren-leitfaden-zur-akustischen-gestaltung-von-kindertagesstaetten/
Praxisbeispiele:
In dieser "Gesamtkonzeption der Nufringer Kindergärten" wird auch auf die Raumgestaltung eingegangen:
http://www.nufringen.de/pdf/Gesamtkonzeption2011Neu.pdf
Von der Stadt Esslingen gibt es ein Qualitätshandbuch mit Einrichtungsprofilen der Kindertagesstätten:
http://www.esslingen.de/site/Esslingen-Internet/get/params_E1037110436/3468931/QM_Handbuch_28.08.2013.pdf
Kindergarten "Vogelnest im Siegmeer" Hauingen - Raumgestaltung:
http://www.kigavogelnest-hauingen.de/seite/216014/raumgestaltung.html
Für die allgemeine Literatursuche bietet sich die FIS Bildung Literaturdatenbank an: http://www.fachportal-paedagogik.de/fis_bildung/fis_form.html Einige Literaturangaben finden Sie zum Beispiel über folgende Abfrage: (Schlagwörter: RAUMPLANUNG oder RAUMGESTALTUNG oder RAUM) und (Schlagwörter: KINDERGARTEN oder KINDERTAGESSTAETTE oder ELEMENTAR*)
Vergütung mit Bachelor Kindheitspädagogik
Frage
könnten Sie mir Informationen über die Höhe der Vergütung nach Abschluss eines Bachelor-Studiums „Kindheitspädagogik“ geben? Die Arbeitgeber der privaten Träger kennen die Eingruppierung in den TVÖD nicht.
Antwort
Eine tarifrechtliche Beratung kann ich Ihnen leider nicht anbieten. Folgende Informationen kann ich Ihnen geben: Es gibt einen Beschluss der Kultusministerkonferenz zur "Laufbahnrechtlichen Zuordnung von Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterabschlüssen gem. § 19 HRG": http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2000/2000_04_14-Laufbahn-Zuordnung-Bachelor-Master.pdf Demnach eröffnen Bachelorabschlüsse grundsätzlich den Zugang zum gehobenen Dienst, Masterabschlüsse grundsätzlich den Zugang zum höheren Dienst. Auf der folgenden Webseite finden Sie eine grobe Zuordnung der Qualifikationsstufe zu den Entgeltgruppen: http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/entgeltgruppen.html
Der folgende Artikel der GEW Hamburg zeigt jedoch die Problematik bei Berufen mit unterschiedlichen Qualifikationszugängen, die um die gleichen Stellen konkurrieren: https://www.gew-hamburg.de/themen/bildungspolitik/sonstige-beschaeftigte-mit-bachelor Eine weitere Frage ist, welcher Tarifvertrag beim jeweiligen Träger gilt und ob ein tarifunabhängiger Träger bereit ist, sich am TVÖD zu orientieren. Eventuell kann Ihnen die GEW weitere Auskünfte geben: https://www.gew.de/tarif/
Wahl zum Stadtelternrat
Frage
wir stehen leider vor einem Problem was den Stadtelternrat anbelangt. Dieser wurde ordnungsgemäß gewählt. Meine Fragen: dürfen auch Eltern eintreten, die nicht im Elternbeirat eines Kindergartens sind? Oder schließt dies das Kibiz aus? Und haben diese Eltern dann auch ein Stimmrecht im Stadtelternrat? Dürfen wir dies in einer eigenen Geschäftsordnung regeln?
Antwort
Für das Gesetz zuständig ist das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mkffi.nrw/revision-des-kinderbildungsgesetzes Dort sollte man Ihnen auch rechtliche Fragen beantworten können. Kontaktmöglichkeit: https://www.mkffi.nrw/webform/kontaktformular
Vom Städtetag NRW gibt es eine Arbeitshilfe zum Jugendamtselternbeirat nach § 9 KiBiz, die vielleicht auch hilfreich ist: http://www.staedtetag-nrw.de/stnrw/inter/fachinformationen/arbeit/003781/index.html
Ein Ansprechpartner für weiteren Austausch wäre der Landeselternbeirat der Kindertagesstätten in NRW: http://www.lebnrw.de/ Vielleicht gibt es Erfahrungen aus anderen Städten.
Urlaubsregelungen in der Kindertagespflege
Frage
Regelungen zur Urlaubsplanung von Tagespflegepersonen. Wo kann ich nachlesen, wie und warum der Ermessensspielraum des Trägers eine Rolle spielt?
Antwort
Eine rechtliche Beratung können wir Ihnen leider nicht anbieten, aber ich kann Ihnen zumindest ein paar Informationsseiten nennen. Möglicherweise sind diese Ihnen aber auch schon bekannt:
Es gibt eine Rechtsberatung des Landesverbandes Kindertagespflege NRW, die Ihnen vielleicht Antworten auf Ihre Fragen geben kann: https://www.landesverband-kindertagespflege-nrw.de/index.php?article_id=44
Informationen zur Kindertagespflege des Ministeriums in NRW: https://www.mkffi.nrw/was-ist-kindertagespflege Die dort vorliegende Handreichung zur Kindertagespflege enthält zumindest Empfehlungen, aber keine Vorgaben: https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/handreichung_kindertagespflege_in_nrw_2.pdf Fragen dazu sollte das Ministerium beantworten können. Kontakt: https://www.mkffi.nrw/webform/kontaktformular
Rechtsinformationen gibt es auch beim Bundesverband Kindertagespflege https://www.bvktp.de/fachberatung/rechtliches/ und beim Hessischen Kindertagespflegebüro: http://www.hktb.de/content/rechtliche-grundlagen
Ansonsten bleibt Ihnen noch die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt.
Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg, Anlagen aus älterer Ausgabe
Frage
Ich habe von 2003 - 2005 meine Ausbildung zur Erzieherin gemacht. Ich benötige die Anlage A bis E der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs aus diesem Zeitraum. Leider steht dies online auf ihrer Homepage nicht zur Verfügung. Lassen sich diese Anlagen zufällig noch bei Ihnen im Archiv finden und gibt es in diesem Fall eine Möglichkeit mir diese Anlagen zukommen zu lassen?
Antwort
Der Deutsche Bildungsserver verlinkt lediglich auf Informationen im Internet. Über die Dokumente verfügen wir selbst nicht. Die aktuelle Verordnung bietet zwar einen Normverlauf an mit älteren Fassungen der Verordnung: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=4634&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=berufskolleg#det0 leider sind für die relevanten Jahre die Anlagen nicht dabei.
Vielleicht fragen Sie mal bei der Redaktion der Verordnungsblätter nach: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_impressum
Ein weiterer Ansprechpartner wäre das Kultusministerium: https://www.schulministerium.nrw/ministerium/service/kontakt
Fündig werden sollten Sie in Bibliotheken. Die Landesbibliotheken von NRW müßten die Verordnungen im Bestand haben: https://www.landesbibliothek-nrw.de/aufgaben/pflichtliteratur/
Ein weiterer Ansprechpartner wären die Archive: https://www.archive.nrw.de/
Anerkennung Erzieherausbildung DDR
Frage
ich habe in den 80er Jahren in der DDR den Abschluss als „Staatlich anerkannte Krippenerzieherin“ erworben. Danach habe ich einige Jahre als Krippenerzieherin in Kindertagesstätten gearbeitet. Welche Schritte muss ich gehen, wenn ich mir diesen Abschluss anerkennen möchte, um ggf. noch einmal in dem Beruf oder in ähnlichen Fachrichtungen tätig zu werden, mit der Anerkennung und finanzieller Gleichbehandlung?
Antwort
In folgendem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) ist die "Anerkennung von nach Rechtsvorschriften der ehemaligen DDR abgeschlossenen Ausbildungen in Erzieherberufen gemäß Art. 37 Einigungsvertrag" geregelt: https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1991/1991_06_14-Erzieherberufe-ehem-DDR.pdf
Ob und was Sie noch hinsichtlich einer Anerkennung tun müssen kann Ihnen die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sagen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Anerkennung von Sozialberufen in Berlin: https://www.berlin.de/sen/jugend/fachkraefte/anerkennung-sozialberufe/ Etwas weiter unten auf der Seite finden Sie auch Antragsformulare zum Runterladen. Bei den "Häufigen Fragen" finden Sie auch eine Antwort auf die Frage "Ich habe einen erzieherischen Fachschulabschluss der ehemaligen DDR und möchte diesen anerkennen lassen. Was muss ich beachten?"
Kontakt für weitere Fragen: E-Mail an anerkennung.sozialberufe@senbjf.berlin.de