Weiterbildung

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Weiterbildung dient der Vertiefung, Erweiterung oder Erneuerung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen, die eine erste Bildungsphase abgeschlossen haben und in der Regel erwerbstätig waren oder in der Familie gearbeitet haben.[1] Der Begriff Weiterbildung wurde 1970 vom Deutschen Bildungsrat geprägt[2], um die verschiedenen Bereiche des Lernens nach der Erstausbildung zu integrieren, und zwar dem Inhalt nach

und die

  • allgemeine Weiterbildung

Heute ist als weiterer Unterbereich die Bezeichnung wissenschaftliche Weiterbildung üblich, insofern es sich um Weiterbildung auf Hochschulniveau handelt. Da auch in der Weiterbildung alle Lernformen verbreitet sind, wird zudem der Form nach unterschieden zwischen

und


1 Siehe auch

2 Quellen

  • Bernhard Nagel: Das Rechtssystem in der Weiterbildung, In: Krug/Nuissl (Hrsg), Praxishandbuch Weiterbildungsrecht, Köln, Stand März 2007
  • Christoph Ehmann: Bildungsfinanzierung und soziale Gerechtigkeit, Bielefeld, 2001
  • Deutscher Bildungsrat (Hrsg.): Empfehlungen der Bildungskommission, Strukturplan für das Bildungswesen, Stuttgart 1970
  • Helmut Kuwan u.a.: Berichtssystem Weiterbildung IX, Bonn, 2006

3 Einzelnachweise

  1. vergleiche dazu Nagel 2007: Abschnitt 1.0, S. 3 und Kuwan 2006: 12
  2. Ehmann 2001: 94
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