Berufsbildungsgesetz

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Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in Deutschland die Berufsausbildung (Duales System), die Berufsausbildungsvorbereitung, die Fortbildung sowie die berufliche Umschulung (§ 1 Abs. 1 BBiG).

Das BBiG bestimmt ferner die Voraussetzungen des Berufsausbildungsverhältnisses.

Die Gesetzgebungskompetenz fällt in die konkurrierende Kompetenz zwischen Bund und Ländern. Für dieses Gesetz war 1969 eine Genehmigung der Bundesregierung nach Art. 113 GG (in der Schlussformel des BBiG abgedruckt) notwendig. Zum 1. April 2005 wurde das Berufsbildungsgesetz grundlegend reformiert.

Straßenaktion der DGB-Jugend Hamburg im Vorfeld der BBiG-Reform.

1 Inhalt des Berufsbildungsgesetzes

  1. Teil: Allgemeine Vorschriften (§§ 1,2 und 3)
  2. Teil: Berufsbildung
  3. Teil: Organisation der Berufsbildung
  4. Teil: Berufsbildungsforschung, Planung & Statistik
  5. Teil: Bundesinstitut für Berufsbildung
  6. Teil: Bußgeldvorschriften
  7. Teil: Übergangs- und Schlussvorschriften

Aktuelle Änderungen in der Synopse NEU 2005 zu ALT 1969 (mit Paragraphenänderung) http://www.bmbf.de/pub/synopse_BBiG_alt_neu.pdf

Das neue Schweizer Berufsbildungsgesetz ab 1. Januar 2005 bringt wichtige Neuerungen.

2 Weblinks

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